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Aktuelle Nachrichten

Für das 2. Quartal 2026 gibt es verschiedene Änderungen, unter anderem die Früherkennung auf Lungenkrebs bei Rauchern, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, die Anpassung der Bewertung des Neugeborenen-Screenings, zahlreiche Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab und mehr. In unserem Infoletter finden Sie alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengestellt.

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Zum 1. April 2026 wurde das Lungenkrebsscreening als Angebot für starke Raucher und ehemalige Raucher eingeführt. Entsprechende gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 50 bis 75 Jahren haben einen Anspruch auf eine Niedrigdosis-Computertomographie. Die Zuweisung erfolgt durch Allgemeinmediziner, Internisten und Arbeitsmediziner. Nähere Informationen finden Sie hier.

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Medizinischer Dienst Sachsen‑Anhalt und KVSA ermöglichen den papierlosen Austausch von Befundanfragen der Krankenkassen gem. § 275 SGB V. Praxen können den Weiterleitungsbogen sowie zur Befundanfrage erforderliche vereinbarte Vordrucke mit den Krankenkassen und Behandlungsunterlagen elektronisch über KIM per eArztbrief an den Medizinischen Dienst senden. Dadurch entfällt der postalische Versand.

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Die Europäische Impfwoche macht vom 19. bis 25. April mit zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen auf den Wert von Schutzimpfungen aufmerksam. Arztpraxen können diese erhöhte Aufmerksamkeit nutzen, um ihre Patienten auf ausstehende Impfungen hinzuweisen und bestehende Impflücken zu schließen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützt Praxen mit Materialien für das Wartezimmer.

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Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) mit RSA-Verschlüsselung können nur noch bis 30. Juni 2026 genutzt werden. Ärzte und Psychotherapeuten, die bis Ende Juni noch einen neuen Heilberufs- und Praxisausweis benötigen, sollten zeitnah eine Austausch- beziehungsweise Folgekarte beantragen. Denn das Bereitstellen und Einbinden in die Praxis-IT kann einige Wochen dauern.

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Die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes (Kind-Krank-Bescheinigung) erfolgt auf dem Formular 21. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine PraxisInfo zu diesem Thema erstellt. Darin werden Beispiele für notwendige Angaben nach einem Kita-, Schul- oder sonstigen Unfall beziehungsweise eine Schädigung nach dem sozialen Entschädigungsrecht aufgeführt und wie dies zu hinterlegen ist.

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