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Aktuelle Nachrichten

Die neue hausärztliche Versorgungspauschale (GOP 03100) gilt ab dem 1. Juli 2026. Als Halbjahrespauschale betrifft es einen kleinen festgelegten Bereich der hausärztlich versorgten chronischen Patienten. Treffen die Voraussetzungen nicht zu, werden wie gewohnt Versicherten- und Chronikerpauschalen abgerechnet. Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.

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Wie nutzen Praxen die elektronische Patientenakte (ePA)? Welche Hürden gibt es in der ambulanten Versorgung? Das will ein Forschungsteam der Berliner Charité herausfinden, unter anderem mit einer Online-Befragung unter Hausärzten und Medizinischen Fachangestellten. Praxen können sich bis 30. Juni beteiligen. Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Implementierung der ePA.

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Digitale Lösungen können Praxen auf vielfältige Weise entlasten. Die KVSA hat eine Online-Veranstaltungsreihe gestartet und möchte damit Ärzten und Psychotherapeuten Orientierung bieten. Wer am Auftakt-Webinar zum Thema „Online-Rezeption“ am 3. Juni nicht teilnehmen konnte, kann sich die Aufzeichnung hier anschauen und findet hier auch Orientierungshilfen für die Einführung von digitalen Lösungen.

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Hitzewellen nehmen in Deutschland zu, Hitzeschutz ist deshalb wichtig. Denn Medikamente wirken bei Hitze teilweise anders, Krankheitsbilder verändern sich, hitzebedingte akute Beschwerden erfordern schnelles Handeln. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt zum Thema unter anderem eine Patienteninformation bereit und eine Checkliste für Praxen, die sämtliche Maßnahmen zum Hitzeschutz umfasst.

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Ärztekammer Sachsen-Anhalt und KVSA nehmen die wahlprogrammatischen Aussagen, die sich gegen eine Tätigkeit ausländischer Fachkräfte richten, besorgt zur Kenntnis. In einer Pressemitteilung weisen sie angesichts der anstehenden Landtagswahl darauf hin, dass die medizinische Versorgung bereits heute in hohem Maße abhängt von qualifizierten Ärzten und anderen Gesundheitsfachkräften aus dem Ausland.

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Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) mit RSA-Verschlüsselung können nur noch bis 30. Juni 2026 genutzt werden. Ärzte und Psychotherapeuten, die bis Ende Juni noch einen neuen Heilberufs- und Praxisausweis benötigen, sollten zeitnah eine Austausch- beziehungsweise Folgekarte beantragen. Denn das Bereitstellen und Einbinden in die Praxis-IT kann einige Wochen dauern.

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