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Aktuelle Nachrichten

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde trotz massiver Kritik der KVen beschlossen und ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Die KVen sind verpflichtet, die Inhalte umzusetzen. Die Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Damit Sie auf dem Laufenden bleiben: Neben der Information der Praxen per Infoletter stellen wir die Änderungen auf einer Themenseite dar.

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Unser Gesundheitssystem funktioniert nur, weil Menschen jeden Tag Verantwortung übernehmen – viele von ihnen mit internationalen Wurzeln. Die Kampagne "Wer kümmert sich um dich? Menschen. Nicht Herkunft." ist eine Initiative von Menschen aus dem Gesundheitswesen Sachsen-Anhalts und Studio Neue Museen. Die KVSA ist als Unterstützer dabei. Auf der Kampagnenseite gibt es Infomaterial für Praxen.

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Die KVSA, die nun mit der Änderung des Land- und Amtsarztgesetzes zuständige Stelle für die Landarztquote ist, hat mit der Meldung der ausgewählten Bewerber an die Stiftung für Hochschulzulassung das Auswahlverfahren beendet. In diesem Jahr sind es erstmals 36 LAQ-Studierende. Der Landtag Sachsen-Anhalts hatte im Mai die Vorabquote von 7,8 auf 8,8 Prozent und damit um vier Studienplätze erhöht.

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Erster Erfolg der Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen das Absenken der Psychotherapeuten-Honorare seit 1. April: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat durch einen Eilbeschluss die sofortige Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt. Laut Gericht darf von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist.

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Für das 3. Quartal 2026 gibt es verschiedene Änderungen, unter anderem zur elektronischen Ersatzbescheinigung, neuen Leistungen für Infusionstherapien, Liposuktion bei Lipödem, Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab und vieles mehr. In unserem Infoletter finden Sie alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengestellt.

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Die neue hausärztliche Versorgungspauschale (GOP 03100) gilt ab dem 1. Juli 2026. Als Halbjahrespauschale betrifft es einen kleinen festgelegten Bereich der hausärztlich versorgten chronischen Patienten. Treffen die Voraussetzungen nicht zu, werden wie gewohnt Versicherten- und Chronikerpauschalen abgerechnet. Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.

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