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Hybrid-DRG

Abrechnung der Hybrid-DRG über die KVSA

Sachsen-Anhalts Vertragsärzte können Hybrid-DRGs einfach und bürokratiearm über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt abrechnen. Hybrid-DRG Leistungen können einfach und komfortabel über das Mitgliederportal KVSAonline eingereicht werden.

Die KVSA, Ihr Abrechnungspartner für Hybrid-DRG

  • Kompetenz: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als verlässlicher, nicht profitorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen.

  • Service: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist unsere Abrechnungsabteilung, die Sie individuell berät und unterstützt.

  • Übersicht: Der Stand und die Zahlung Ihrer eingereichten Hybrid-DRG Fälle stehen Ihnen im Mitgliederportal KVSAonline zur Verfügung. 

  • Vergütung: Nach Begleichung der gestellten Rechnung durch die Krankenkasse erfolgt die Auszahlung an die Praxis, unter Abzug des Verwaltungskostensatzes sowie der auf die Verwaltungskosten anfallenden Umsatzsteuer. Die Auszahlung erfolgt monatlich jeweils zum 20. des Monats.

  • Beauftragung: Sollten Sie die KVSA bereits zur Abrechnung der Hybrid-DRG beauftragt haben, ist keine erneute Beauftragung notwendig. Andernfalls finden Sie das Formular zur Beauftragung hier

Auf unserer Themenseite finden Sie weitere Informationen zum Thema Hybrid-DRG und alle wesentlichen rechtlichen Regularien wie z.B. die Hybrid-DRG-Verordnung, Vergütungsvereinbarung für 2025 oder deren Anlagen in der jeweiligen aktuellen Form. 

Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Einreichung der Hybrid-DRG Abrechnung zur Verfügung. 

Möglichkeit I: Sie nutzen das Modul Hybrid-DRG Abrechnung in Ihrem PVS 

  • Die Abgabe ist jederzeit möglich, unabhängig von der regulären Quartalsabrechnung.
  • Es können ein oder mehrere Hybrid-DRG Abrechnungsfälle gemeinsam in einer Datei abgegeben werden.
  • Die Einreichung erfolgt wie gewohnt über das Mitgliederportal KVSAonline.
  • Die KVSA prüft die Daten vor Rechnungsstellung mit einer zertifizierten Grouper-Software. 

Möglichkeit II: Sie nutzen die Erfassungsmaske im Mitgliederportal KVSAonline

  • Es können ein oder mehrere Hybrid-DRG Abrechnungsfälle nacheinander manuell erfasst und übertragen werden.
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung der Eingaben mit einer zertifizierten Grouper-Software.
  • Die Erfassungsmaske finden Sie im Mitgliederportal KVSAonline unter Menü > Dienste > HDRG Fallerfassung.
  • Wir informieren Sie, sobald die Erfassungsmaske für Hybrid-DRG Operationen, die im Jahr 2026 durchgeführt wurden, bereitsteht!

Vergütung von Hybrid-DRG Abrechnungsfällen

  • Die KV übernimmt die Rechnungslegung gegenüber der zuständigen Krankenkasse und führt bei Bedarf auch das sogenannte Fehlerverfahren durch.
  • Nach Begleichung der gestellten Rechnung durch die Krankenkasse Auszahlung an die Praxis, unter Abzug des Verwaltungskostensatzes sowie der Umsatzsteuer
  • Die Auszahlung erfolgt zunächst monatlich jeweils zum 20. des Monats

Wie werden die Hybrid-DRG Honorarunterlagen zur Verfügung gestellt?

  • Online über das Mitgliederportal KVSAonline > Menü Postfach > Honorar
  • Innerhalb der auf die Hybrid-DRG Zahlung folgenden 10 Kalendertage
  • Möchten Sie über die Bereitstellung per E-Mail informiert werden, aktivieren Sie Ihre E-Mail-Benachrichtigung im Mitgliederportal KVSAonline > Stammdaten > Persönliche Stammdaten > Kontakt-E-Mail in dem Sie Ihre gewünschte E-Mail-Adresse hinterlegen. 

Jahr 2026: 

  • Umfasst sind insgesamt 69 Hybrid-DRG Pauschalen
  • Neu hinzugekommen sind Hybrid-DRGs für die Appendektomie, die Cholezystektomie sowie für minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen
  • Im Bereich der Eingriffe an den Knochen wurden Hybrid-DRG für Frakturosteosynthesen ergänzt
  • Künftig werden Eingriffe mit einer Verweildauer von bis zu 2 Tagen abgebildet
  • Der Leistungskatalog umfasst insgesamt 904 OPS-Kodes, wobei auch bereits bestehende Hybrid-DRG um weitere OPS ergänzt wurden
  • Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen wurden aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aus den Hybrid-DRG gestrichen

Jahr 2025: 

  • Umfasst sind insgesamt 22 Hybrid-DRG Pauschalen
  • Neu hinzugekommen sind Hybrid-DRGs für Eingriffe an Analfisteln, endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien
  • Erweiterungen oder Verschiebung der den Hybrid-DRG Pauschalen zugeordneten OPS-Kodes bei bestehenden Hybrid-DRG für Hernien-Eingriffe, arthroskopische Eingriffe, Arthrodesen und Operationen an den Ovarien
  • Alle bisherigen Hybrid-DRGs werden höher vergütet, die Steigerungsraten liegen zwischen 1,8 und 15,6 Prozent
  • Sachkosten sowie andere Kosten für präanästhesiologische und pathologische Untersuchungen sind weiterhin mit den Fallpauschalen abgegolten
  • Keine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG

Die Abrechnung von Prä- und postoperativen Leistungen im Zusammenhang mit Hybrid-DRG ist weiterhin möglich und erfolgt über die reguläre Quartalsabrechnung. Die Übergangsregelungen für die prä- und postoperativen Leistungen im Zusammenhang mit Hybrid-DRG Eingriffen wurden bis zum 31.12.2026 verlängert:

Präoperative Leistungen des Abschnitts 31.1.2 EBM (Hausärzte/Kinderärzte)

  • Abrechnung der GOP 31010 bis 31013 je nach Alter des Patienten möglich

Postoperative Leistungen der Abschnitte 31.4.2 (Hausärzte) und 31.4.3 (Fachärzte) EBM

Wenn eine postoperative Behandlung gemäß Abschnitt 31.4.2 oder 31.4.3 EBM erfolgt und bei dem Eingriff handelte es sich um eine Hybrid-DRG, muss in jedem Fall die Kennzeichnung mit der GOP 88110 erfolgen. Die abzurechnende Leistung aus dem Abschnitt 31.4.3 richtet sich nach dem OPS und der Zuordnung zum Anhang 2 EBM.

Gehört der OPS nicht zum Anhang 2 EBM, ist jedoch in der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung enthalten, erfolgt die Abrechnung wie folgt:

  • Hausärzte/Kinderärzte: GOP 31600 + GOP 88110 auf Überweisung des Operateurs
  • Operierende Praxis: GOP 31611 + GOP 88110
  • Facharzt: GOP 31610 + GOP 88110 auf Überweisung des Operateurs

Im Falle der Überweisung bitte dem die postoperative Leistung ausführenden Arzt mitteilen, dass es sich um einen Hybrid-DRG Eingriff handelt + OPS des Haupteingriffs.

Präanästhesiologische Untersuchung (Anästhesisten)

  • Präanästhesiologische Untersuchung zur Abklärung der Narkosefähigkeit vor einem Hybrid-DRG Eingriff ist Bestandteil der Hybrid-DRG.
  • Kommt der Hybrid-DRG Eingriff nicht zustande, ist GOP 05311 für die bereits durchgeführte präanästhesiologische Untersuchung berechnungsfähig.
  • Die GOP 05311 kann auch dann berechnet werden kann, wenn die Narkosefähigkeit initial nicht gegeben war und der Hybrid-DRG Eingriff mindestens 4 Wochen nach der präanästhesiologischen Untersuchung durchgeführt wird. In dem Fall ist GOP 05311 + GOP 88110 zu berechnen.

Es bestand Unklarheit, welche histopathologischen und zytologischen Leistungen von intraoperativ entnommenem Material Bestandteil der Hybrid-DRG sind, da man in der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung geregelt hat, dass diese Leistungen u.a. bei "therapeutischer Fragestellung" Inhalt der Hybrid-DRG und somit nicht gesondert nach EBM abrechenbar sind.

Die KBV hat dazu klargestellt:

  • Bestandteil der Hybrid-DRG ist die erste Untersuchung zur histopathologischen und zytologischen Beurteilung von intraoperativ entnommenem Material.
  • Weiterführende Untersuchungen der Tumordiagnostik, u.a. zur Therapieentscheidung, sind nach dem EBM berechnungsfähig und nicht Bestandteil der Hybrid-DRG
  • Die Formulierung "... gemäß Indikation und diagnostischer und therapeutischer Fragestellung" ist bewusst gewählt worden, denn unter einer therapeutischen Fragestellung könnte auch der größere Eingriff nach Sicherung der Diagnose über einen intraoperativen Schnellschnitt subsumiert werden.

Weiterer Hinweis zur Abgrenzung der Hybrid-DRG-Leistungen:

Vor Ermittlung der Hybrid-DRG ist das Ergebnis der histopathologischen Untersuchung abzuwarten, um die gesicherte Diagnose in den Grouper eingeben zu können.

Bösartige Neubildungen sind in bestimmten Fallpauschalen ausgeschlossen, wie zum Beispiel bei Operationen an den Ovarien. Damit würde keine Hybrid-DRG erreicht werden und die Problematik der Aufteilung der histopathologischen Leistungen entfallen. Es kann also sein, dass durch die operierende Einrichtung erst im Nachgang informiert werden kann, ob es tatsächlich ein Hybrid-DRG war oder nicht. Dementsprechend ergibt sich dann auch erst nachgelagert die Abrechnungsgrundlage für alle beteiligten Ärzte, um den Eingriff gegebenenfalls doch über EBM abzurechnen.

Ansprechpartner

Abrechnung Service

0391 627-8000
0391 627-8108