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Krankentransport

Ärzte und Psychotherapeuten können unter bestimmten Voraussetzungen Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten verordnen, wenn Patienten stationär oder ambulant behandelt werden sollen.

Zunächst sollte geprüft werden, ob der Patient mit Bus und Bahn oder dem eigenen Auto fahren kann.

Bei ambulanter Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten für Fahrten in Ausnahmefällen. Diese sind in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.
Fahrten zum Abholen von Rezepten oder Erfragen von Befunden sind nicht verordnungsfähig.

Ansprechpartner

Susanne Wroza

0391 627-7437
0391 627-872000

Ansprechpartner

Laura Bieneck

0391 627-6437
0391 627-872000

Ansprechpartner

Heike Drünkler

0391 627-7438
0391 627-872000

Anfrage zur Ausstellung von Verordnungen