Mindestsprechzeiten
Nach § 19a der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) sind alle zugelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, ihre Sprechzeiten entsprechend ihrem Versorgungsauftrag festzulegen und diese ordnungsgemäß zu veröffentlichen.
Die Kassenärztliche Vereinigung ist gesetzlich dazu beauftragt, die Einhaltung und Erfüllung dieser Sprechstundenzeiten zu überprüfen.
Nachfolgend finden Sie alle Details zu den Sprechstunden sowie den spezifischen Vorgaben für Ihren Fachbereich.