Das Aus der Neupatientenregelung ist beschlossen. Stattdessen fördert der Gesetzgeber seit 1. Januar 2023 die Terminvermittlung durch Hausarzt und Terminservicestelle der KVSA. Die Abrechnung von Zuschlägen, die extrabudgetäre Vergütung beim Facharzt und die Vergütung für den Vermittlungsaufwand beim Hausarzt können am besten durch das kollegiale Zusammenwirken zwischen Haus- und Fachärzten und das Bereitstellen ausreichender Terminangebote erreicht werden.