Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten
Die psychotherapeutische Ausbildung wurde 2020 auf eine universitäre Ausbildung umgestellt. Angehende Psychotherapeuten absolvieren nun ein Psychotherapie-Studium, das sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium gliedert. Im Anschluss wird die staatliche Approbationsprüfung abgelegt. Die Berufsbezeichnung lautet dann “Psychotherapeutin” oder “Psychotherapeut".
Wissenswertes für Psychotherapeuten in Weiterbildung
Nach der Approbation kann eine fünfjährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten absolviert werden. Deren Ziel ist der Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in einem bestimmten Weiterbildungsgebiet.
Ein Teil der Weiterbildung kann in einer von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) anerkannten ambulanten Weiterbildungsstätte absolviert werden.
Abgeschlossen wird die Weiterbildung mit einer von der OPK durchgeführten Prüfung. Die OPK hat diese Weiterbildung in der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO PT) geregelt.
Die KVSA unterstützt die Weiterbildung, indem sie das Honorarvolumen der weiterbildenden Praxis nach den Vorgaben des § 32 Absatz 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) erhöht und darüber hinaus einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten des Psychotherapeuten in Weiterbildung an die Weiterbildungsstätte zahlt.
Welche Schritte sind erforderlich, damit der Psychotherapeut in Weiterbildung in einer Praxis oder einem MVZ weitergebildet werden kann? Diese und weitere Fragen werden auf den folgenden Seiten beantwortet.
Weiterbilden dürfen Praxen, die durch die OPK als Weiterbildungsstätte anerkannt wurden. Die Weiterbildung erfolgt in diesen Weiterbildungsstätten unter verantwortlicher Leitung eines Weiterbildungsbefugten.
Die OPK veröffentlicht Informationen zur Anerkennung und die anerkannten Weiterbildungsstätten unter folgendem Link: Weiterbildung PT | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Sie schließen mit der Praxis einen Arbeitsvertrag.
Die Praxis beantragt ihre befristete Beschäftigung zum Zweck der Weiterbildung bei der KVSA.
Wenn die Antragsunterlagen bei der KVSA eingegangen sind, werden diese durch die KVSA ggf. in Rücksprache mit der OPK geprüft. Maßgeblich ist, dass der beantragte Abschnitt im Rahmen der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten erforderlich und anerkannt ist. Die KVSA kann eine Beschäftigung zum Zweck der Weiterbildung grundsätzlich nur genehmigen, wenn der Weiterbildungsabschnitt erforderlich für die Zulassung zur Prüfung zum Fachpsychotherapeuten ist. Diese Entscheidung obliegt der OPK. Wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind und nachgewiesen wurden, wird die Beschäftigung genehmigt. Die Aufstockung des Honorarvolumens und der Zuschuss zu den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung des Psychotherapeuten in Weiterbildung müssen nicht gesondert beantragt und genehmigt werden.
Die aktuell geltende Weiterbildungsordnung der OPK gibt vor, dass die Weiterbildung mindestens 5 Jahre dauert und grundsätzlich in hauptberuflicher, vergüteter Tätigkeit stattfindet. Es müssen je 2 Jahre im stationären und ambulanten Versorgungsbereich abgeleistet werden. Ein Jahr kann frei gewählt und auch im institutionellen Bereich in Einrichtung des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens, z.B. Rehabilitationseinrichtungen, Beratungsstellen und in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes abgeleistet werden.
Die Weiterbildung besteht in psychotherapeutischer Tätigkeit unter Supervision an von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten unter der Anleitung von zugelassenen Weiterbildungsbefugten sowie Theorie und Selbsterfahrung.
Die Weiterbildungsbefugnis wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Dieser Zeitraum stellt gleichzeitig die maximale Dauer Ihrer Weiterbildung in der jeweiligen Weiterbildungsstätte dar.
Darüber hinaus ist maßgeblich, welche Zeiten bereits absolviert wurden.
Ja, wenn die Weiterbildungsabschnitte absolviert wurden und die erforderlichen Kompetenzen erworben wurden, reichen Sie die Unterlagen bei der OPK ein und melden sich zur Prüfung zum Fachpsychotherapeuten an.
Bis zum Prüfungstermin und darüber hinaus bis zum Beginn der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit kann die KVSA die Beschäftigung in einer Praxis genehmigen.
Wissenswertes für Weiterbilder von Fachpsychotherapeuten
Die Weiterbildung findet grundsätzlich an von der OPK anerkannten Weiterbildungsstätten statt. Dazu bedarf es der verantwortlichen Leitung eines von der OPK für die Weiterbildung befugten Kammermitgliedes. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte und –befugte sind in der Weiterbildungsordnung PT geregelt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die OPK: Für Weiterbildungsstätten und -befugte | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Die Genehmigung zur Beschäftigung des Psychotherapeuten in Weiterbildung erteilt die KVSA. Sie beantragen die Beschäftigung konkret für einen Psychotherapeuten in Weiterbildung. Das Antragsformular finden Sie hier.
Ja, Sie schließen mit dem Psychotherapeuten in Weiterbildung einen Arbeitsvertrag ab.