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Besondere Kostenträger (SOK)

Bei den besonderen (Sonstigen) Kostenträgern (z. B. Bundeswehr, Zivildienst, Sozialämter, Bundespolizei u. Ä.) handelt es sich um Kostenträger, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung geregelt sind. Grundlage sind hier gesonderte Verträge auf Bundes- oder Landesebene. Nachfolgende Informationen sollen Ihnen Besonderheiten bei der Abrechnung der SOK geben.

Darüber hinaus finden Sie hier wichtige Informationen zur Behandlung von Patienten die dem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen oder den Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. bei Arbeitsunfall, Schulunfall u. Ä.) unterliegen.

Ansprechpartner

Abrechnung Service

0391 627-8000
0391 627-8108