Besondere Kostenträger (SOK)
Bei den besonderen (Sonstigen) Kostenträgern (z. B. Bundeswehr, Zivildienst, Sozialämter, Bundespolizei u. Ä.) handelt es sich um Kostenträger, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung geregelt sind. Grundlage sind hier gesonderte Verträge auf Bundes- oder Landesebene. Nachfolgende Informationen sollen Ihnen Besonderheiten bei der Abrechnung der SOK geben.
Darüber hinaus finden Sie hier wichtige Informationen zur Behandlung von Patienten die dem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen oder den Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. bei Arbeitsunfall, Schulunfall u. Ä.) unterliegen.
- Checkliste für die Praxis: Abrechnung von auslandskrankenversicherten Patienten Stand August 2024
- Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten (nur für Vertragsärzte im Fahrdienst bei amb. Behandlung vor Ort)
- Liste über Sozialämter und Jugendämter in Sachsen-Anhalt
- Erklärung zur Teilnahme am Serviceangebot