Vorhaltepauschale für Hausärzte
Die Vorhaltepauschale ist zum 01.01.2026 neu in den EBM aufgenommen worden und hat somit die bisher bekannte Strukturpauschale für Hausärzte abgelöst.
Hausärzte erhalten die Vorhaltepauschale einmal im Behandlungsfall, wenn sie in dem Quartal keine fachärztlichen Leistungen bei dem Patienten durchgeführt haben. Die Bewertung der Vorhaltepauschale nach der GOP 03040 liegt bei 128 Punkten.
Mögliche Auf- oder Abschläge auf die 03040:
- Hat die Praxis im Quartal mehr als 1.200 Behandlungsfälle je Arzt, wird ein Aufschlag von 9 Punkten auf die 03040 gewährt.
- Hat die Praxis im Quartal weniger als 400 Behandlungsfälle je Arzt, wird ein Abschlag von 13 Punkten auf die 03040 vorgenommen.
(Die Berechnung dieses Auf-/Abschlags richtet sich nach dem Versorgungsumfang.)
- Hat die Praxis im Quartal weniger als 10 Schutzimpfungen durchgeführt, dann wird die Bewertung der 03040 um 40 % reduziert.
Zusätzlich zur Vorhaltepauschale wird bei Erfüllung von einer Mindestanzahl an Kriterien ein Zuschlag gewährt. Es gibt insgesamt 10 Kriterien, welche im Quartal erfüllt werden müssen durch die Praxis.
GOP 03041 (10 Punkte) – bei Erfüllung von mindestens zwei und maximal sieben Kriterien
GOP 03042 (30 Punkte) – bei Erfüllung von mindestens acht Kriterien
Nr. | Kriterium und GOP | Anforderungen für die Erfüllung |
| 1 | Haus- und Pflegeheimbesuche 01410, 01411, 01412, 01413, 01415, 01721, 03062, 03063, 38100 und/oder 38105 | Mind. 5 %* |
| 2 | Geriatrische / Palliativmedizinische Versorgung EBM-Abschnitt 3.2.4., 3.2.5. und 37.3., 30980 und/oder 30984 | Mind. 12 %* |
| 3 | Kooperation Pflegeheim EBM-Abschnitt 37.2 | Mind. 1 %* |
| 4 | Schutzimpfungen Gemäß Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA | Mind. 7 %* im 1., 2. Und 3. Quartal Mind. 25 %* im 4. Quartal |
| 5 | Kleinchirurgie / Wundversorgung / postOP-Behandlung 02300, 02301, 02302, 02310, 02311, 02312, 02313 und/oder 31600 | Mind. 3 %* |
| 6 | Ultraschalldiagnostik (Abdomen, Schilddrüse) 33012 und/oder 33042 | Mind. 2 %* |
| 7 | Hausärztliche Basisdiagnostik Langzeit-RR, Langzeit-EKG, Belastungs-EKG, Spirographie nach den GOP 03241, 03321, 03324 und/oder 03330 | Mind. 3 %* |
| 8 | Videosprechstunde 01450 | Mind. 1 %* |
| 9 | Zusammenarbeit | Fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Hausärzten und / oder Teilnahme an Qualitätszirken |
| 10 | Sprechstunden / Praxisöffnungszeiten | Angebot von mindestens 14-täglich stattfindenden Sprechstunden am:
oder
Werktag
Mindestens 60 Minuten am Stück. |
*aller Behandlungsfälle gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1 EBM
Für diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Schwerpunktpraxen und Substitutionspraxen gelten zwei Ausnahmeregelungen:
1. Erhalten den 10-Punkte-Zuschlag (GOP 03041) zur Vorhaltepauschale ohne Erfüllung einer Mindestanzahl von Kriterien.
Für den höheren Zuschlag von 30 Punkten nach GOP 03042 müssen, wie bei allen anderen Hausärzten, mindestens acht Kriterien erfüllt werden.
2. 40-prozentiger Abschlag auf die Vorhaltepauschale, wenn die Praxis weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal berechnet werden. Diese Praxen sind von diesem Abschlag ausgenommen.
Werden die notwendigen 20 % nicht erreicht, muss die Praxis, wie jede andere Hausarztpraxis, mindestens 10 Impfungen im Quartal durchführen, um den Abschlag zu vermeiden.
Definition Schwerpunktpraxis/Substitutionspraxis
Als Schwerpunkt- bzw. Substitutionspraxen im Sinne dieser Ausnahmeregelungen gelten Praxen, in denen Hausärzte bei mehr als 20 Prozent der Patienten spezialisierte diabetologische Behandlungen (KV-eigene Leistungen 98016A, 99872, 99813, 99822C und 99822D), spezialisierte Behandlungen von an HIV-/AIDS-erkrankten Patienten (EBM Abschnitt 30.10) oder substitutionsgestützte Behandlungen Opioidabhängiger (EBM Abschnitt 1.8) durchführen. Diese Anforderungen sind jeweils im Abrechnungsquartal zu erfüllen.