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Vorhaltepauschale für Hausärzte

Die Vorhaltepauschale ist zum 01.01.2026 neu in den EBM aufgenommen worden und hat somit die bisher bekannte Strukturpauschale für Hausärzte abgelöst. 

Hausärzte erhalten die Vorhaltepauschale einmal im Behandlungsfall, wenn sie in dem Quartal keine fachärztlichen Leistungen bei dem Patienten durchgeführt haben. Die Bewertung der Vorhaltepauschale nach der GOP 03040 liegt bei 128 Punkten. 

Mögliche Auf- oder Abschläge auf die 03040: 

  • Hat die Praxis im Quartal mehr als 1.200 Behandlungsfälle je Arzt, wird ein Aufschlag von 9 Punkten auf die 03040 gewährt. 
  • Hat die Praxis im Quartal weniger als 400 Behandlungsfälle je Arzt, wird ein Abschlag von 13 Punkten auf die 03040 vorgenommen. 

(Die Berechnung dieses Auf-/Abschlags richtet sich nach dem Versorgungsumfang.)

  • Hat die Praxis im Quartal weniger als 10 Schutzimpfungen durchgeführt, dann wird die Bewertung der 03040 um 40 % reduziert

Zusätzlich zur Vorhaltepauschale wird bei Erfüllung von einer Mindestanzahl an Kriterien ein Zuschlag gewährt. Es gibt insgesamt 10 Kriterien, welche im Quartal erfüllt werden müssen durch die Praxis. 

GOP 03041 (10 Punkte) – bei Erfüllung von mindestens zwei und maximal sieben Kriterien 

GOP 03042 (30 Punkte) – bei Erfüllung von mindestens acht Kriterien 

Nr.

Kriterium und GOP

Anforderungen für die Erfüllung

1Haus- und Pflegeheimbesuche
01410, 01411, 01412, 01413, 01415, 01721, 03062, 03063, 38100 und/oder 38105
Mind. 5 %*
2Geriatrische / Palliativmedizinische Versorgung
EBM-Abschnitt 3.2.4., 3.2.5. und 37.3., 30980 und/oder 30984
Mind. 12 %*
3Kooperation Pflegeheim
EBM-Abschnitt 37.2
Mind. 1 %*
4Schutzimpfungen
Gemäß Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA
Mind. 7 %* im 1., 2. Und 3. Quartal
Mind. 25 %* im 4. Quartal
5Kleinchirurgie / Wundversorgung / postOP-Behandlung
02300, 02301, 02302, 02310, 02311, 02312, 02313 und/oder 31600
Mind. 3 %*
6Ultraschalldiagnostik (Abdomen, Schilddrüse)
33012 und/oder 33042
Mind. 2 %*
7Hausärztliche Basisdiagnostik
Langzeit-RR, Langzeit-EKG, Belastungs-EKG, Spirographie nach den GOP 03241, 03321, 03324 und/oder 03330
Mind. 3 %*
8Videosprechstunde
01450
Mind. 1 %*
9ZusammenarbeitFachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Hausärzten und / oder Teilnahme an Qualitätszirken
10Sprechstunden / Praxisöffnungszeiten

Angebot von mindestens 14-täglich stattfindenden Sprechstunden am: 

  • Mittwoch nach 15 Uhr und / oder 
  • Freitag nach 15 Uhr und / 

oder 

  • An mindestens einem 

Werktag 

  • Nach 19 Uhr und / oder 
  • Vor 8 Uhr 

Mindestens 60 Minuten am Stück.

*aller Behandlungsfälle gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1 EBM

Für diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Schwerpunktpraxen und Substitutionspraxen gelten zwei Ausnahmeregelungen: 

1. Erhalten den 10-Punkte-Zuschlag (GOP 03041) zur Vorhaltepauschale ohne Erfüllung einer Mindestanzahl von Kriterien.

Für den höheren Zuschlag von 30 Punkten nach GOP 03042 müssen, wie bei allen anderen Hausärzten, mindestens acht Kriterien erfüllt werden. 

2. 40-prozentiger Abschlag auf die Vorhaltepauschale, wenn die Praxis weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal berechnet werden. Diese Praxen sind von diesem Abschlag ausgenommen. 

Werden die notwendigen 20 % nicht erreicht, muss die Praxis, wie jede andere Hausarztpraxis, mindestens 10 Impfungen im Quartal durchführen, um den Abschlag zu vermeiden. 

Definition Schwerpunktpraxis/Substitutionspraxis

Als Schwerpunkt- bzw. Substitutionspraxen im Sinne dieser Ausnahmeregelungen gelten Praxen, in denen Hausärzte bei mehr als 20 Prozent der Patienten spezialisierte diabetologische Behandlungen (KV-eigene Leistungen 98016A, 99872, 99813, 99822C und 99822D), spezialisierte Behandlungen von an HIV-/AIDS-erkrankten Patienten (EBM Abschnitt 30.10) oder substitutionsgestützte Behandlungen Opioidabhängiger (EBM Abschnitt 1.8) durchführen. Diese Anforderungen sind jeweils im Abrechnungsquartal zu erfüllen.
 

Ansprechpartner

Abrechnung Service

0391 627-8000
0391 627-8108