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Praxisformen und Kooperationsmöglichkeiten

Allein oder in Kooperation? Selbstständig oder in Anstellung? Es gibt viele Möglichkeiten, als Arzt oder Psychotherapeut an der ambulanten Versorgung teilzunehmen.

Wichtig: Für die Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit benötigen Sie eine Zulassung oder Anstellungsgenehmigung durch den Zulassungsausschuss.

Hier finden Sie die Basisinformationen zu den verschiedenen Praxismodellen:

Wir beraten Sie gern auf Ihrem Weg in die ambulante Versorgung. Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner

Laura Jean Bernhauser

0391 627-6335
0391 627-8544

Ansprechpartner

Michael Borrmann

0391 627-6338
0391 627-8544

Ansprechpartner

Dirk Hellbach

0391 627-7335
0391 627-8544

Einzelpraxis

"Ich bin mein eigener Chef"

Mehr Verantwortung, mehr Freiheit

Sie wollen Ihr eigenes Ding machen, Ihre eigenen Ideen umsetzen und haben Lust, als Chef ein Team zu führen? Dann ist die Einzelpraxis Ihre Praxisform!

Sie haben noch keine konkrete Praxis vor Augen und wissen noch nicht, in welcher Region Sie tätig werden möchten? Dann nutzen Sie unsere Praxisbörse, lassen Sie sich eintragen und von unseren Niederlassungsberatern Tipps und Angebote geben. 

Je nach Situation, ob in einer Region in dem entsprechenden Fachgebiet Stellen verfügbar sind oder nicht, richtet sich das Zulassungsverfahren.

Weitere Informationen

 

 

Gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Patientenstamm

Sie wollen selbstständig sein und dennoch nicht allein eine Praxis führen? Dann könnte die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die richtige Praxisform sein. Berufsausübungsgemeinschaft - der "neue" Begriff für die Gemeinschaftspraxis. Gemeinsam mit mindestens einem anderen Vertragsarzt schließen Sie einen entsprechenden Vertrag.

Sie haben einen gemeinsamen Patientenstamm und rechnen unter einer Betriebsstättennummer ab. Die KVSA zahlt Ihnen ein Honorar und Sie haben eine Regelung getroffen, wie das Honorar aufgeteilt wird.

Gemeinsam mit mindestens einem Kollegen führen Sie Ihr Team und Ihre Praxis.

Weitere Informationen

 

 

Berufsausübungsgemeinschaft

"Ich bin Teil eines Teams"

Angestellt beim Vertragsarzt

"Ich bin Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag"

Keine finanziellen Investitionen, regelmäßiges Gehalt

Sie wollen in einer Praxis arbeiten, bevorzugen aber einen Arbeitsvertrag und ein festes Gehalt? Sie sind nicht der geborene Chef oder wissen noch nicht, ob Sie Chef sein wollen? Dann lassen Sie sich doch in einer Praxis anstellen.

Als angestellter Arzt erhalten Sie einen Arbeitsvertrag. Sie kümmern sich vor allem um das Medizinische. Die Verantwortung für die Praxisorganisation, Mitarbeiterführung und alles Weitere obliegt dem Praxisinhaber. Zur Vorbereitung einer Praxisübernahme kann die Anstellung der richtige Weg sein. Sie haben die Möglichkeit, die Patienten und das Praxisteam kennenzulernen und umgekehrt. Für diese Form der Anstellung bedarf es (auch) einer freien Stelle in dem Fachgebiet in der jeweiligen Region. Die Anstellung ist in Vollzeit und in Teilzeit möglich.  

Weitere Informationen

 

 

Job-Sharing - wenn keine freie Stelle verfügbar ist

Sie sind auf die Region festgelegt, aber es ist in Ihrem Fachgebiet keine freie Stelle verfügbar? Dann kommt das so genannte Job-Sharing in Betracht. Diese Variante ist sowohl in Form der selbstständigen als auch der angestellten Tätigkeit möglich.

Kurz gesagt: Beim Job-Sharing arbeiten zwei Ärzte auf einer Stelle und verpflichten sich, den bisherigen Leistungsumfang der Praxis nicht über drei Prozent des Fachgruppendurchschnitts zu erweitern. Diese Form der Kooperation ist nur bei Fachgebietsgleichheit möglich.

Weitere Informationen


Job-Sharing

"Wir teilen uns eine Stelle"

Praxisgemeinschaft

"Ich habe meine eigene Praxis und teile mir z. B. Praxisräume, Personal oder Geräte"

Getrennte Abrechnung und Patientenstamm - Gemeinsame Ressourcennutzung

Sie wollen Chef Ihrer eigenen Praxis sein, würden sich aber Räumlichkeiten und Personal mit einem Kollegen teilen wollen? Dann kommt vielleicht die Praxisgemeinschaft in Betracht. Im Vergleich zur Berufsausübungsgemeinschaft bleiben die Praxen separat, haben eigene Patientenstämme und rechnen getrennt voneinander ab. 

Bitte lassen Sie sich vorab beraten, ob die Praxisgemeinschaft die richtige Variante ist. Dazu gibt es Regelungen zu Patientenüberschneidungen und Weiteres.

Im Vergleich zu den anderen vorgestellten Kooperationsformen ist für die Praxisgemeinschaft keine Entscheidung des Zulassungsausschusses erforderlich. Die Praxisgemeinschaft muss jedoch gegenüber der KVSA angezeigt werden.

Hier geht es zum Meldeformular

 

 

Zugelassen oder angestellt? Im MVZ gibt es beide Varianten!

In Medizinsichen Versorgungszentren (MVZ) können angestellte und zugelassene Ärzte arbeiten. Zugelassene Ärzte haben die Möglickeit, ein MVZ zu gründen. Die Frage, ob die Gründung eines MVZ die richtige Variante für Ihr Vorhaben ist, lässt sich nur sehr individuell beantworten. Lassen Sie sich dazu auf jeden Fall beraten!

Die Anstellung in einem MVZ ist ebenso möglich wie bei einem Vertragsarzt.

Weitere Informationen

 

 


Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

“Wir verwirklichen uns in einem MVZ”

Weiterführende Infos