Häusliche Krankenpflege
Unter bestimmten Voraussetzungen können Patienten neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte zulasten der GKV beanspruchen. Die verordneten leistungen werden im Haushalt des Patienten, seiner Familie oder an einem anderen geeigneten Ort erbracht.
Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund-, Behandlungs- und Unterstützungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Für psychisch schwer erkrankte Menschen kann psychiatrische häusliche Krankenpflege zulasten der GKV verordnet werden. Die Patienten sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihrer Häuslichkeit leben können und angeleitet werden, ihr Leben so gut wie möglich selbst zu gestalten.
- Änderungen im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie Stand: Dezember 2025
- Blankoverordnung für häusliche Krankenpflege (Praxis KBV) Stand: Oktober 2025
- Broschüre Häusliche Krankenpflege (PraxisWissen KBV) Stand: August 2025
- Broschüre Verordnungen in Psychotherapiepraxen (PraxisWissen KBV) (Stand: Januar 2022)
- Ausfüllhilfe mit Erläuterungen für Muster 12