Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) umfasst Maßnahmen, die die Qualität medizinischer Leistungen in ambulanten und stationären Einrichtungen messen und vergleichen sollen. Wenn erforderlich werden Maßnahmen zur Optimierung ergriffen.
Dies betrifft Leistungen,
- die sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich angeboten werden
- sowie Leistungen, deren Behandlung sektorenübergreifend erfolgt.
Ziel ist es, gemeinsame Qualitätsstandards zu ermitteln, zu verwirklichen und einrichtungsübergreifend Transparenz zu schaffen.
Ambulant tätige Ärzte sind im Jahr 2026 an dem folgenden Verfahren beteiligt:
- Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)
Das Verfahren “Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperativer Wundinfektionen (QS WI)” wird in 2026 nicht fortgeführt. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 18.12.2025 beschlossen.
Beim Verfahren “Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)” wird das Modul “Dialyse” in den Jahren 2026 und 2027 ausgesetzt.
Zum 1. Januar 2019 hat die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Quesü-Richtlinie abgelöst. Die DeQS-RL beinhaltet allgemeine Rahmenbedingungen und themenspezifische Regelungen zu den ausgewählten Qualitätssicherungsverfahren.
Inkrafttreten: 1. Januar 2016
Beteiligte Ärzte: Das sQS-Verfahren betrifft alle invasiv tätigen Kardiologen, die Leistungen nach der GOP 34291 gegenüber der KV abrechnen.
Inhalt: Jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention wird bei gesetzlich versicherten Patienten nach den Kriterien der DeQS-RL elektronisch dokumentiert.
Datenerhebung und -auswertung:
- Die erhobenen Daten ambulanter Eingriffe werden über die entsprechende Praxissoftware an die Datenannahmestelle (KVSA) übermittelt
- Die KVSA pseudonymisiert die Daten und leitet diese an die Bundesauswertungsstelle weiter.
- Die Bundesauswertungsstelle wertet die Daten anhand von Indikatoren aus, die unterschiedliche Behandlungsschritte und den weiteren Krankheitsverlauf abbilden.
Neu! Patientenbefragung: Patienten, die ab dem Monat Juli 2022 eine entsprechende UNtersuchung erhalten haben, werden vom IQTIG angeschrieben und zu Ihren Erfahrungen befragt.
Das Verfahren QS WI wird in 2026 nicht weitergeführt. Dies hat der GBA am 18.12.2025 beschlossen.
Inkrafttreten: 1. Januar 2020
Beteiligte Ärzte: Ärzte, die ambulante oder teilstationäre Dialysen durchführen
Inhalt: Die Durchführung der Dialyse wird bei gesetzlich versicherten Patienten nach den Kriterien der DeQS-RL elektronisch dokumentiert.
Das Modul “Dialyse” wird in den Jahren 2026 und 2027 ausgesetzt.