Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Resolution der Vertreterversammlung 24. 02. 2021

Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten fordern wirksamen Schutzschirm für die Sicherung der ambulanten Versorgung

Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vom 24. Februar 2021

Der vom Gesetzgeber für 2020 festgelegte Schutzschirm für die ambulante ärztliche Versorgung hat zur Sicherung der Versorgungsstrukturen beigetragen und Umsatzeinbrüche vieler Praxen aufgrund der Corona-Pandemie teilweise kompensiert. Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber den Schutzschirm ausschließlich auf die Finanzmittel begrenzt, die von den Krankenkassen im Rahmen der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gezahlt werden. Eine Vielzahl von ambulanten Leistungen wird jedoch außerhalb der MGV von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert, so z.B. psychotherapeutische Leistungen, ambulantes Operieren, Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, Mutterschaftsvorsorge oder auch Impfungen.

Es ist völlig unverständlich, warum der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung in dieser kritischen Phase der Corona-Pandemie Mittel entzogen werden, die dringend für die Aufrechterhaltung der Versorgung benötigt werden. Die Politik muss den Niedergelassenen zur Seite stehen und für eine wirksame Unterstützung der Praxen sorgen, die coronabedingt unter erheblichen Fallzahlrückgängen leiden.