Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Hilfsmittel

Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, sie sollen Behinderungen ausgleichen, die Rehabilitation unterstützen oder Menschen mit bereits vorhandenen gesundheitlichen Risiken vor weiteren Risiken bei der Bewältigung ihres normalen Lebens schützen. Dazu können auch Mittel zählen, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (z.B. bestimmte Spritzen oder Inhalationsgeräte).

Von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel sind in dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.

Pflegeheime haben bestimmte Hilfsmittel vorzuhalten, andere Hilfsmittel sind auch für Patienten in Pflegeheimen zulasten der GKV verordnungsfähig. Eine Übersicht bietet der Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen)

Aktuelles:

01.04.2022 Empfehlungen für die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln von Pflegekräften
PRO-Artikel (Ausgabe 5/2022)

15.02.2020 Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen zulasten der GKV
PRO-Artikel Ausgabe 3/2020

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