Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Heike Drünkler

Heilmittel

Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden können.
Dazu hören die:

  • Physikalische Therapie
  • Podologische Therapie
  • Stimm-, Sprech- und Sprach- und Schlucktherapie
  • Ergotherapie
  • Ernährungstherapie

Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Heilmittel-Richtlinie fest.

Die Heilmittelvereinbarung wird zwischen der KVSA und den Krankenkassen auf Landesebene geschlossen. Sie trifft jahresbezogen Regelungen zum Ausgabenvolumen, Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitszielen mit den dazugehörigen Maßnahmen.

FAQ - Heilmittelverordnungen, Schnellzugriffe

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