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Anwendungen Telematik-Infrastruktur

Erfahren Sie alles zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI): von Versichertenstammdatenmanagement und Notfalldatenmanagement über den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte bis hin zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem elektronischen Rezept.

Ansprechpartner

IT Service

0391 627-7000
0391 627-87-7000

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die gesamte Krankengeschichte mit Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gebündelt an einem Ort – das ist die "ePA für alle". Die gesetzlichen Krankenkassen haben für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Praxen können die digitale Akte zunächst freiwillig nutzen, bevor dies ab 1. Oktober 2025 Pflicht wird.

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Elektronisches Rezept (eRezept)

Das elektronische Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 eine verpflichtende Anwendung. Praxen müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse dann elektronisch verordnen.

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft über die Telematikinfrastruktur (TI). Ärzte versenden die AU digital an die Krankenkassen. Von hier können Arbeitgeber die Daten abrufen.

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Elektronischer Arztbrief (eAB)

Der elektronische Arztbrief ist eine datenschutzgerechte, komfortable Alternative zu Fax und insbesondere schneller und kostengünstiger als die Briefpost. Ärzte und Psychotherapeuten können eArztbriefe direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen.

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Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Die Medikation von Patientinnen und Patienten sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten - mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese Informationen direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.

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Notfalldatenmanagement (NFDM)

Beim Notfalldatenmanagement geht es darum, in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen zu können. Das können zum Beispiel Informationen zu Diagnosen oder Medikationen sein.

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Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Beim VSDM werden die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind in der Praxis eingelesen und aktualisiert. Außerdem wird elektronisch geprüft, ob die eGK gültig ist.

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