Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Prüfung nach statistischen Durchschnittswerten

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Antje Köpping

Prüfung nach statistischen Durchschnittswerten

Die Prüfung nach statistischen Durchschnittswerten war bis vor wenigen Jahren die übliche Prüfmethode in der Wirtschaftlichkeitsprüfung, so dass es diesbezüglich eine umfangreiche Rechtsprechung gibt. Hierbei gilt der Durchschnitt der Fachgruppe, der die zu prüfende Praxis angehört, als Maß für wirtschaftliches Verordnen und Behandeln. Die Prüfung wird durchgeführt, wenn eine Praxis erheblich von diesem Fachgruppendurchschnitt abweicht. Eine Durchschnittswertprüfung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die beiden Hauptprüfarten (Richtgrößenprüfung und Stichprobenprüfung) nicht durchgeführt werden können.

Die Prüfung nach statistischen Durchschnittswerten wird als Quartalsprüfung, getrennt für die vier Bereiche Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Sprechstundenbedarf und Behandlungsweise durchgeführt. Die jeweils zu beachtenden Aufgreifkriterien und die Durchführung der Prüfung sind der Erläuterung für die verschiedenen Bereiche zu entnehmen.

Aufgreifkriterien und Durchführung der Prüfung

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Antje Köpping