Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Behandlungsweise

Ansprechpartner

Antje Köpping

Prüfung nach statistischen Durchschnittswerten

Behandlungsweise

Diese Prüfart ist keine gesetzlich vorgeschriebene Hauptprüfart mehr, wie es früher der Fall war. Der Gesetzgeber lässt aber die Vereinbarung dieser Prüfart zu. Für Sachsen-Anhalt ist diese Prüfart in § 9 der Prüfvereinbarung vereinbart und kann durchgeführt werden, wenn eine Stichprobenprüfung nicht erfolgen kann.

Hierbei ist der Durchschnitt der Fachgruppe das Maß, da bei diesem von einer wirtschaftlichen Behandlungsweise ausgegangen wird. Für die Prüfung werden die Abrechnungsunterlagen bzw. gesondert bereitgestellten Prüfunterlagen der Praxis zugrunde gelegt.

Eine Praxis ist bei dieser Prüfart auffällig, wenn sie

  • eine Überschreitung des Fallwertes gesamt um mehr als 30 % und/oder
  • eine Überschreitung des Fallwertes einer Leistungssparte um mehr als 60 % und/oder
  • eine Überschreitung des Fallwertes einer Einzelleistung um mehr als 100 %

im Vergleich zur Fachgruppe aufweist. Bei Überschreitung der genannten Aufgreifkriterien kann die Prüfungsstelle die quartalsweise durchzuführende Prüfung einleiten.

Im Falle der Prüfung werden die betroffenen Ärzte von der Prüfungsstelle informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Ärzte haben dann Gelegenheit, ihre Praxisbesonderheiten darzustellen.

Die Prüfungsstelle führt anhand der vorliegenden Unterlagen die Prüfung durch und entscheidet, ob und in welchem Umfang Praxisbesonderheiten vorliegen. Je nach Umfang der Besonderheiten wird keine Maßnahme, ein Hinweis, eine Beratung oder eine Honorarkürzung beschlossen. Gegen den entsprechenden Prüfbescheid können die Verfahrensbeteiligten Widerspruch beim Beschwerdeausschuss einlegen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Ansprechpartner

Antje Köpping