Arztregister
Arztregister
Grundvoraussetzung für den vertragsärztlichen Status ist die Eintragung in das Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung. Hierfür sind Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit notwendig. Der Antrag auf Eintragung ist an die für den Wohnort des Arztes zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu richten. Erfolgt eine Zulassung oder Anstellungsgenehmigung im Zuständigkeitsbereich einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung, wird diese von Amts wegen umgeschrieben.