Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Famulatur

Finanzielle Förderung der Famulatur

Famulaturzeiten können durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt wie folgt gefördert werden: 

  • 200,00 Euro/Monat, max. für 2 Monate.

Welche Famulaturen sind durch die KVSA förderfähig?

Nach der Approbationsordnung beinhaltet die ärztliche Ausbildung unter anderem eine viermonatige Famulatur. Zwei Famulaturen sind demnach im ambulanten Bereich zu absolvieren:

  • ein Monat in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird oder einer geeigneten ärztlichen Praxis und
  • ein Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung.

Beide vorgenannten Famulaturen können gefördert werden. 

Bei welchen Ärzten können die ambulanten Famulaturen absolviert werden?

Die Famulatur kann bei einem in Sachsen-Anhalt niedergelassenen oder angestellten Arzt mit vollem Versorgungsauftrag oder in einer Praxis/ MVZ absolviert werden, in der zwei Ärzte des gleichen Fachgebietes zusammen über einen vollen Versorgungsauftrag verfügen.

Sind auch anteilige Förderungen möglich, wenn ich z. B. 15 Tage in einer Praxis famuliere?

Eine anteilige Förderung nach den Regelungen der Approbationsordnung ist möglich. Die Mindestdauer der Famulatur darf 14 Tage nicht unterschreiten.

Sie suchen einen Famulaturplatz in Sachsen-Anhalt?

Wir untersützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Famulaturplatz in einer Haus- und/oder Facharztpraxis. Melden Sie sich bitte bei uns telefonisch oder per Mail!

Wie kann ich die finanzielle Förderung erhalten?

  • Die Zahlung erfolgt auf Antrag des Studierenden, wenn die Famulaturzeit absolviert wurde. Erforderlich ist die Beifügung einer Kopie des Famulaturzeugnisses.
  • Der vollständig ausgefüllte Antrag ist per E-Mail, Post oder Fax bei der KVSA einzureichen.

Erhält auch der ärztliche Ausbilder eine Förderung?

Sowohl der Studierende als auch der ausbildende Arzt erhalten die Fördersumme - in gleicher Höhe. Der Ausbilder erhält die Aufwandsentschädigung auf sein Honorarkonto bei der KVSA.

Ansprechpartner

Jacqueline Koch

0391 627-7439
0391 627-8436

Ansprechpartner

Gesine Tipmann

0391 627-6439
0391 627-8436

Förderantrag Studierende

Famulanten-Vereinbarung