Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Informationen für ausländische Ärzte

Im Ausland erworbene Abschlüsse werden nicht automatisch auch in Deutschland anerkannt.

Sie benötigen eine sog. Berufserlaubnis für eine ärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt

Die Berufserlaubnis wird immer bezogen auf eine konkrete medizinische Einrichtung erteilt. Sie wird zunächst für 2 Jahre erteilt und kann dann um weitere 11 Monate verlängert werden. Für eine Berufserlaubnis müssen Sie Folgendes nachweisen:

  • Anerkennung Ihrer abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung
  • Sprachkenntnisse im medizinischen Bereich (sog. Fachsprachprüfung) und
  • Eine schriftliche Einstellungszusage von einer medizinischen Einrichtung (z.B. Arztpraxis oder Krankenhaus)

Das nächste Ziel ist die Approbation. Mit der Approbation können Sie die Facharzt-Weiterbildung beginnen.

Antworten auf Ihre Fragen...

1. Schritt:

  • Nehmen Sie an einem allgemeinen Sprachkurs zur Erlangung des Sprachniveaus B2 teil.
  • Die Kurse bieten verschiedene regionale Veranstalter an, z.B. Kreisvolkshochschulen
  • Die Kurse umfassen zwischen 400 und 600 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
    • je nach vorhandenen Sprachkenntnissen dauert dies zwischen 3 und 6 Monaten
  • Die Kurse sind kostenfrei
  • Ansprechpartner: Landkreise (Ausländerbehörde)

2. Schritt:

  • Sie bereiten sich auf die sog. Fachsprachprüfung vor.
  • Sie nehmen an einem Spezialberufssprachkurs für akademische Heilberufe C1 teil.
  • Bei der Suche nach einem passenden Kurs finden Sie Unterstützung bei der Agentur für Arbeit (Jobcenter), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie gemeinnützigen Vereinen, z.B. dem Institut für Berufspädagogik e.V.
  • Der Kurs beinhaltet ca. 400 bis 600 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten (ca. 5,5 Monate in Vollzeit)
  • Die Kurse werden z.B. von verschiedenen Bildungsträgern angeboten.
  • Die Kosten für den Kurs können übernommen werden, die Kursanbieter unterstützen dabei.
  • Sie nehmen im Anschluss an der Fachsprachprüfung teil, die auf medizinische Fragestellungen und Gespräche ausgerichtet ist. Die Prüfung führt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt durch.
  • Sie können von dem Kursanbieter Unterstützung bei der Anmeldung zur Prüfung erhalten.
  • Die Kosten für die Prüfung können ebenfalls übernommen werden, die Kursanbieter unterstützen dabei, z.B. Institut für Berufspädagogik e.V. (https://ibp-bildung.de/)
  • Für die Berufserlaubnis benötigen Sie den Nachweis, dass Sie in einer medizinischen Einrichtung als Arzt arbeiten können.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten und hospitieren Sie vorab in einer Praxis oder Klinik, um die Einrichtung kennenzulernen und dann eine Einstellungszusage erhalten können
  • Die Hospitation können Sie gegebenenfalls auch während der Sprachkurse machen.

Wenn Sie eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus für eine Hospitation und/oder Einstellungszusage suchen, wenden Sie sich gern an folgende Ansprechpartner:

Es werden beglaubigte Kopien und Übersetzungen in deutscher Sprache der folgenden Dokumente benötigt:

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, wenn vorhanden
  • ggf. Urkunde über Namensänderung
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe zu
    • absolvierten Ausbildungen,
    • bisherigen Erwerbstätigkeiten,
    • bisherigen Aufenthaltsorten,
    • Datum und Unterschrift
  • Nachweise über abgeschlossene ärztliche Ausbildung
    • Diplom- bzw. Abschlusszeugnis
    • Fächerübersicht des Studiums mit Angabe der absolvierten Stunden pro Fach
    • Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium, wenn diese Tätigkeit Bestandteil der Ausbildung war (z.B. Internatur, Ordinatur)
    • Berufsausübungsberechtigung (Lizenz/ Approbation des Herkunftsstaates)
    • Nachweise über Weiterbildungen und Berufstätigkeiten
  • wenn möglich:
    • polizeiliches Führungszeugnis/ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes

Folgende Stellen fertigen beglaubigte Kopien an:

  • Landesprüfungsamt
  • Behörden (z.B. Stadt- und Landkreisverwaltung) oder Notare (https://www.notarkammer-sachsen-anhalt.de/)
  • deutsche Botschaften / deutsche Konsulate

Hinweis: Nutzen Sie die Angebote von gemeinnützigen Vereinen und Netzwerken. Diejenigen haben bereits Erfahrungen und kennen entsprechende Ansprechpartner.

  • Alle fremdsprachigen Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Wichtig ist, dass dem Übersetzer die beglaubigte Kopie der Dokumente vorliegt.
  • Die Übersetzung muss vollständig erfolgen. (Siegel, Stempel, Apostillen, Legalisations- und sonstige Vermerke - ggf. auch der Rückseite) müssen übersetzt werden.
  • Die Übersetzung wird nur von folgenden Personen akzeptiert:
    • einer gerichtlich ermächtigten Person (öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer) der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
    • der deutschen Botschaft / vom deutschen Konsulat anerkannten Übersetzer
  • Durch den Übersetzer ist die beglaubigte Kopie des fremdsprachigen Dokuments untrennbar an die Originalübersetzung zu heften (z.B. durch das Anbringen seines Siegels an den Verbindungsstellen) und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu bestätigen.

Hinweis: Nutzen Sie die Angebote von gemeinnützigen Vereinen und Netzwerken. Diejenigen haben bereits Erfahrungen und kennen auch entsprechende Ansprechpartner.

Sie können sich gern an folgende Ansprechpartner wenden:

IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.
Frau Kathi Knaofmone - Halberstadt
Mobil: 0151 57903565
iq-gesundheit@caritas-magdeburg.de

Frau Melissa Henniges – Magdeburg
Tel:       0391 40805-11
Mobil:   0171 3029077
Fax:     0391 40805-20
iq-gesundheit@caritas-magdeburg.de

Angebote von Sprachkursen, Unterstützung während des gesamten Prozesses nach Erlangung des Sprachniveaus B2:

Institut für Berufspädagogik e.V.
Elke Orlowski
Tel:        0391 5371 232
Mobil:     0174 9408 480
Fax:       0391 40805-20
orlowski@ibp-bildung.de

Wenn alle Unterlagen vorliegen, die Fachsprachprüfung bestanden wurde und eine Einstellungszusage einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses vorliegt, erhält man die Berufserlaubnis vom Landesverwaltungsamt.

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefonischer Kontakt:

  • Region Halle (Saale):            0345 514-0
  • Region Magdeburg:               0391 567-0
  • Region Dessau-Roßlau:        0340 6506-0

Sie haben die Berufserlaubnis bekommen? Dann ist der nächste Schritte die Approbation.

Dazu müssen Sie eine sog. Kenntnisprüfung ablegen. Die Kenntnisprüfung wird vor dem Landesprüfungsamt (Landesverwaltungsamt) in Halle abgelegt.

Auch auf die Kenntnisprüfung kann man sich in (berufsbegleitenden Kursen) vorbereiten. Angeboten werden die Kurse in Sachsen-Anhalt u.a. vom:

Institut für Berufspädagogik e.V.
Elke Orlowski
Tel:        +49 391 5371 232
Mobil: +49 174 9408 480
Fax:       +49 391 40805-20
orlowski@ibp-bildung.de

Mit der Approbation als Arzt kann man die sog. Weiterbildung zum Facharzt beginnen und sich spezialisieren.

Die Kassenärztliche Vereinigung fördert die Weiterbildung in Arztpraxen finanziell und unterstützt bei der Suche nach Weiterbildungsstellen. Informationen unter www.kvsa.de/weiterbildung

Wenn Sie die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin absolvieren möchten, unterstützen Sie die Kompetenzzentren:
Informationen dazu unter www.kompas-weiterbildung.de

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat gemeinsam mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ein Informationsblatt für ukrainische Ärzte erstellt und auch übersetzt.

Informationsblatt (ukrainisch - deutsch)

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