Krankentransport
Krankentransport
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen vertragsärztlich tätige Ärzte gesetzlich krankenversicherte Patienten Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten als Beförderungsmittel verordnen. Die Verordnung dieser Krankenbeförderungen wird durch die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.
Aktuelles:
Praxisinformationen