Rettungsdienst
Die Kassenärztliche Vereinigung im Rettungsdienst
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ist seit 2007 für die Sicherstellung des ärztlichen Teils des öffentlichen Rettungsdienstes (Notarztdienst) in Sachsen-Anhalt zuständig. Dies umfasst die Organisation der Notarztgestellung sowohl des bodengebundenen als auch des luftgebundenen Rettungsdienstes. Derzeit gibt es 54 Notarztstandorte, einen Intensivtransportwagen und einen Rettungstransporthubschrauber (Christoph 36) sowie zwei Intensivtransporthubschrauber (Christoph Sachsen-Anhalt und Christoph Halle).
Organisation des Notarztdienstes
Gemäß § 23 Abs. 4 RettDG LSA sind Krankenhäuser verpflichtet, der Kassenärztlichen Vereinigung notärztliches Fachpersonal für die Notarztversorgung bereitzustellen. Sofern örtliche Krankenhäuser dazu nicht oder nicht vollumfänglich in der Lage sind, setzt die Kassenärztliche Vereinigung freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte auf vertraglicher Basis ein. Eine Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt ist hierzu nicht erforderlich.
Notärztinnen und Notärzte gesucht
Für die Notarztstandorte, die ganz oder teilweise freiberuflich besetzt sind, besteht fortlaufend Bedarf an qualifizierten Notärztinnen und Notärzten. Sofern Sie Interesse an einer notärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt haben, kontaktieren Sie uns gern. Für den Abschluss eines Vertrages ist die Approbation sowie die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" vorzulegen.