Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Häusliche Krankenpflege

Unter bestimmten Voraussetzungen können Patienten neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte zulasten der GKV beanspruchen. Die verordneten leistungen werden im Haushalt des Patienten, seiner Familie oder an einem anderen geeigneten Ort erbracht.

Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund-, Behandlungs- und Unterstützungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.

Für psychisch schwer erkrankte Menschen kann psychiatrische häusliche Krankenpflege zulasten der GKV verordnet werden. Die Patienten sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihrer Häuslichkeit leben können und angeleitet werden, ihr Leben so gut wie möglich selbst zu gestalten.

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