Impfen
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Ansprechpartner
Josefine Müller
Tel: 0391 627-6439
josefine.mueller@kvsa.de
Tina Abicht
Tel.: 0391 627-6437
tina.abicht@kvsa.de
Heike Drünkler
Tel.: 0391 627-7438
heike.druenkler@kvsa.de
Fax: 0391 627-872000
Impfungen werden in fast jeder Arztpraxis durchgeführt. Grundlage für Impfungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, ist in Sachsen-Anhalt die Impfvereinbarung, die die KVSA mit allen Krankenkassen geschlossen hat.
Die Impfvereinbarung regelt auf Landesebene u.a. die Abrechnung von Impfleistungen. Diese Vereinbarung beinhaltet Schutzimpfungen, die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Pflichtleistungen der Krankenkassen sind. Die Grundlage der Richtlinie bilden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Aktuelles:
Abfrage des Bedarfs an Grippeimpfstoffen für die Impfsaison 2021/2022 / STIKO empfiehlt im Januar Grippeimpfung für Personen ab 60 Jahren mit Hochdosisimpfstoff
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Haemophilus Influenzae Typ b - Einzelimpfstoff nicht lieferbar
Informationen zur Verordnung des Haemophilus Influenzae Typ b - Einzelimpfstoffes zulasten der GKV
Handlungshinweise der STIKO aufgrund eingeschränkter Lieferfähigkeit des Pneumokokken-Impfstoffes Pneumovax® 23
Mitteilungen der STIKO zum Impfen bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen
Bundesministerium für Gesundheit beschafft zusätzliche Grippeimpfstoffe
Damit in der Influenza-Saison 2020/2021 ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, hat das BMG zusätzlich zur Regelversorgung Influenzaimpfstoffe für die Versorgung in Deutschland beschafft. Das BMG empfiehlt, zunächst bestimmte Personengruppen nach Empfehlungen der STIKO zu impfen. Bei der zusätzlichen Reserve handelt es sich um Einzeldosen der aktuellen Grippeimpfstoffe sowie um den Hochdosis-Impfstoff "Fluzone High-Dose Quadrivalent", der für Personen ab 65 Jahren zugelassen ist. Für den Influenza-Hochdosis-Impfstoff hat das BMG per Versorgung einen Leistungsanspruch für Versicherte ab 65 Jahren festgelegt. Die Verordnung der Impfstoffe erfolgt über den Sprechstundenbedarf
Verordnung des BMG zum Anspruch auf Schutzimpfung in Bezug auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff
Informationen des PEI zu dem Influenza-Impfstoff "Vaxigripp Tetra 2020/2021 mit französischer Aufmachung
Informationen des PEI zu dem Inflzenza-Impfstoff "Fluzone High-Dose Quadrivalent" 2020/2021 in US-amerikanischer Aufmachung
Online-Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut, wenn Grippe-Impfstoffe nicht verfügbar sind
Hier können Ärzte, Apotheker und Patienten online melden
Online-Umfrage des Paul-Ehrlich-Instituts unter Ärzten zur regionalen Versorgung mit Grippeimpfstoffen
Hierkönnen Ärzte an der Umfrage teilnehmen
01.12.2020 Änderung der sachsen-anhaltinischen Impfvereinbarung
Pro-Artikel der Ausgabe 12/2020 der KVSA
12.10.2020 Änderung der SI-RL - Umsetzung der STIKO - Empfehlung zur Grundimmunisierung mit dem 6-fach-Impfstoff im Säuglingsalter nach dem 2+1-Impfschema
PRO-Artikel der Ausgabe 11/2020 der KVSA
Wissenschaftliche Begründung im Epidemiologischen Bulletin 26/2020
10.07.2020 Änderung der SI-RL - Umsetzung der STIKO - Empfehlung der Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft
PRO-Artikel der Ausgabe 8/2020 der KVSA
24.06.2020 Anpassung der sachsen-anhaltischen Impfvereinbarung nach Änderung der SI-RL - Umsetzung der STIKO - Empfehlungen zu beruflich bedingten Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen
PRO-Artikel der Ausgabe 7/2020 der KVSA
21.04.2020 Studie des Paul-Ehrlich-Instituts zum Herpes-Zoster-Impfstoff Shingrix® - Aufruf zur Teilnahme
Wegen zahlreicher Verdachtsmeldungen eines Herpes Zoster sowie von bullösen Hautreaktionen in genem zeitlichen Zusammenahng mit einer Shingrix®-Impfung hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Beobachtungsstudie initiiert. In der Studie soll geklärt werden, ob es sich um eine Reaktivierung des Varizellea-Zoster-Virus (VZV) als potenzielle Nebenwirkung handelt. Die Kosten für Laboruntersuchungen und den Versand an das benannte Labor trägt das PEI. Der entstehende Aufwand für die Erstellung einer pseudonymisierten Dokumentation des klinischen Verlaufs wird ebenfalls vom Paul-Ehrlich-Institut entschädigt.
Hinweise des PEI zur Studie und Kontaktdaten
02.04.2020 Bestellung von Grippeimpfstoffen für die Saison 2020/2021
Informationsschreiben zur Grippeschutzimpfung 2020/2021 - Verordnungshinweise der Krankenkassen
09.03.2020 Anpassung der sachsen-anhaltischen Impfvereinbarung (u.a.: beruflich indizierte Impfungen zulasten der GKV)
PRO-Artikel der Ausgabe 3/2020 der KVSA
01.03.2020 Masernschutzgesetz tritt in Kraft
PRO-Artikel der Ausgabe 2/2020 der KVSA
26.06.2019 Impfung mit dem Herpes Zoster-subunit-Totimpfstoff zulasten der GKV
Hinweise zur Herpes Zoster-Impfung als GKV-Leistung
26.06.2019 HPV-Impfstoffe sind ab sofort als Sprechstundenbedarf (SSB) zu verordnen
Hinweise zur Verordnung der HPV-Impfstoffe
Verordnung von Impfstoffen für präventive Schutzimpfungen zulasten der GKV
- Die Verordnung der 1. Impfstoffdosis gegen Tollwut im Verletzungsfall erfolgt auf Namen des Patienten auf einem GKV-Rezept (Muster 16). Die zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erforderlichen weiteren Impfdosen sind im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu verordnen.
- Die Verordnung des nasalen attenuierten Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV) erfolgt auf Namen des Patienten, wenn im medizinisch begründeten Einzelfall (z.B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen) eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IVV) nicht durchgeführt werden kann.
- Die Verordnung aller anderen Impfstoffe, auch für beruflich indizierte Impfungen gemäß der SI-RL,erfolgt für alle Krankenkassen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs.
- Hinweise zur Verordnung von Immunglobulinen im Verletzungsfall (gemäß Sprechstundenbedarfsvereinbarung Sachsen-Anhalt:
- Tollwut: auf Namen des Patienten auf einem GKV-Rezept (Muster 16)
- Tetanus: im Rahmen des Sprechstundenbedarfs
Die im Zusammenhang mit Satzungsleistungen (§ 20i Abs. 2 SGB V) notwendigen Impfstoffe sind entsprechend den mit einzelnen Krankenkassen außerhalb dieser Impfstoffvereinbarung vereinbarten Regelungen zu verordnen. Die Verordnung dieser Impfstoffe im Rahmen des Sprechstundenbedarfs ist ausgeschlossen.
Links zu Regelungen und Hinweisen
- Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts
- Impfvereinbarung Sachsen-Anhalt
- Paul-Ehrlich-Institut - Lieferengpässe von Human-Impfstoffen
- STIKO - Mitteilungen zum Impfen bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen
- STIKO - Hinweise zum Impfen bei Immundefizienz
- STIKO - Asylsuchende und Impfen
- Sprechstundenbedarfsvereinbarung Sachsen-Anhalt
- Tabellarische Übersicht der KVSA über die Pneumokokkenimpfung