Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Claudia Hahne

Wissenswertes für Weiterbilder

Die Anzahl der Ärzte in Weiterbildung ist in den Praxen sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich in den letzten Jahren gestiegen - und  das ist gut so! Der heutige Arzt in Weiterbildung könnte der zukünftige angestellte Arzt sein oder gar der Praxisnachfolger. Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, Ärzte in Ihrer Praxis weiterzubilden.

Sie würden gern einen Arzt in Weiterbildung in Ihrer Praxis beschäftigen? Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen.

Das Wichtigste zuerst: Sie benötigen eine Weiterbildungsbefugnis von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt!

Die Weiterbildungsbefugnis erteilt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Die Befugnis berechtigt grundsätzlich zur Weiterbildung und muss nicht für jeden Arzt in Weiterbildung gesondert bzw. erneut beantragt werden. Je Fachgebiet und Dauer der Befugnis sind unterschiedliche Voraussetzungen nachzuweisen.

Die Genehmigung zur Beschäftiung des Arztes in Weiterbildung erteilt die KVSA. Sie beantragen die Beschäftigung konkret für einen Arzt in Weiterbildung. Gemeinsam mit dem Antrag auf Genehmigung können Sie auch die Fördermittel für den Arzt in Weiterbildung beantragen. Diesen Antrag stellen Sie gemeinsam mit dem Arzt in Weiterbildung.

Im Fachgebiet Allgemeinmedizin sind die Fördermittel derzeit nicht begrenzt.

Im fachärztlichen Versorgungsbereich können bundesweit 2.000 Stellen gefördert werden. Aufgrund der Begrenztheit der Fördermittel wurden gemeinsam mit den Krankenkassen auf Landesebene Fachgebiete festgelegt, für die eine Förderung der Weiterbildung grds. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel möglich ist.

Im fachärztlichen Versorgungsbereich können für folgende Fachgebiete fördermittel beantragt werden:

  • Chirurgie und Orthopädie
  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Nervenärzte
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Urologie

Können wegen der Begrenztheit der förderfähigen Stellen nicht alle Anträge positiv beschieden werden, erfolgt eine Vergabe nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrages bei der KVSA.

Nach der Vereinbarung auf Bundesebene gilt für alle förderfähigen Fachgebiete eine monatliche Förderung von 5.400 Euro bei Vollzeitweiterbildung. Eine Weiterbildung in Vollzeit bedeutet eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche. Bei einer Weiterbildung in Teilzeit reduziert sich der Betrag entsprechend.  

Für Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin kann der Betrag um monatlich 250 Euro aufgestockt werden, wenn die weiterbildende Praxis in einer Region liegt, die im hausärztlichen Versorgungsbereich drohend unterversorgt ist.

Die Fördermittel werden durch die KVSA an die weiterbildende Praxis überwiesen. Die Praxis zahlt den Betrag als Brutto-Arbeitsentgelt an den Arzt in Weiterbildung.

Die Arbeitgeberbeiträge werden in Höhe von 1.000 Euro (bei Weiterbildung in Vollzeit) durch die KVSA gestützt und dem weiterbildenden Arzt separat überwiesen. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Ja, Sie schließen mit dem Arzt in Weiterbildung einen Arbeitsvertrag ab.

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