Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Diabetisches Fußsyndrom

Ansprechpartner

Claudia Scherbath

Diabetes mellitus - Vereinbarungen diabetischer Fuß

Bei Hinweisen auf ein vorliegendes diabetisches Fußsyndrom (mit Epithelläsion, Verdacht auf bzw. manifester Weichteil- oder Knocheninfektion bzw. Verdacht auf Osteoarthropathie) ist die Mitbehandlung in einer für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierten Einrichtungen erforderlich.

Im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes haben sich die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK gesund plus und die KVSA, sowie der BKK Landesverband Mitte und die Ersatzkassen auf eine neue Vereinbarung zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß verständigt.

Die Abrechnung aller mit der Fußvereinbarung in Zusammenhang stehenden Abrechnungsziffern (inkl. Überweisungspauschale zu einer Fußambulanz) kann derzeit für Versicherte aller AOKn, aller IKKn, der BKKn sowie für Versicherte der Ersatzkassen erbracht und abgerechnet werden.

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Claudia Scherbath