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Neuigkeiten

Alle rund um die KVSA

Die Arztpraxis ist bei Verdacht auf eine Demenzerkrankung häufig die erste Anlaufstelle. Dabei geht es neben der Diagnose auch um weitere Schritte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bietet ein aktualisiertes Serviceheft PraxisWissen mit Wichtigem zur Versorgung, Checklisten, Fallbeispielen sowie rechtlichen Hinweisen zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.

 

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Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 befristet geltenden Coronavirus-Testverordnung (TestV) bis 31. Dezember 2028 beschlossen. Das bedeutet, dass die gegenüber der KVSA nach der TestV Abrechnenden die detaillierten Auftrags- und Leistungsdokumentationen zu den einzelnen Testungen weiterhin vorhalten müssen.

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Bei ausgewählten Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks können Ärzte eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen die wirtschaftliche Verantwortung. Alle wichtigen Infos dazu und wie eine Blankoverordnung abläuft, bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer PraxisInfo.

 

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Die geriatrische Rehabilitation wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger – auch wegen des demografischen Wandels. Zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitation bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein Serviceheft an, das jetzt um diesen Schwerpunkt erweitert wurde. Die Publikation der Reihe PraxisWissen wurde somit inhaltlich ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht.

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Der Terminservice der 116117 kann Praxen jetzt über den Kommunikationsdienst KIM benachrichtigen, wenn ein Patient einen Termin gebucht oder storniert hat. Damit dürfen dank sicherer Datenübertragung nun auch persönliche Daten des Patienten übermittelt werden. Bisher war die Benachrichtigen aus Datenschutzgründen nur per E-Mail oder Fax ohne vollständigen Patientennamen und Geburtsdatum möglich.

 

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Zum Schutz von Kindern und Jugendliche vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch arbeiten Vertragsärzte und Psychotherapeuten eng mit den Jugendämtern zusammen. Nun wurde eine Kinderschutz-Kooperationsvereinbarung zwischen KVSA und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet. Diese ermöglicht es, dass die Meldung von Anhaltspunkten abgerechnet werden kann.

 

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Der elektronische Arztbrief ist die erste Anwendung der Telematik-Infrastruktur, die Ärzten und Psychotherapeuten durch den schnellen und sicheren Austausch von medizinischen Informationen einen Mehrwert bringen und damit die Versorgung der Patienten besser unterstützen kann. Der eArztbrief ist eine datenschutzgerechte Alternative zum Fax sowie schneller und kostengünstiger als die Briefpost.

 

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Die KIM-Adressen von Praxen sind nun auch in der Kollegensuche der KBV enthalten. Die Kollegensuche ist eine Arzt- und Psychotherapeutensuche ausschließlich für Praxen. Mit der Funktion im Sicheren Netz setzt die KBV einen häufigen Wunsch um. Denn die digitale Übermittlung von Arztbriefen und sensiblen Patientendaten ist nur über den sicheren Kommunikationsdienst KIM erlaubt.

 

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Der Gesetzgeber hat den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu einer vertragsärztlichen Pflicht gemacht. Vertragsärzte und Psychotherapeuten müssen dem Zulassungsausschuss die Versicherungsbescheinigung fristgerecht vorlegen. Erfolgt der Nachweis nicht fristgerecht, darf die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden.

 

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