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Neuigkeiten

Alle rund um die KVSA

Die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes (Kind-Krank-Bescheinigung) erfolgt auf dem Formular 21. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine PraxisInfo zu diesem Thema erstellt. Darin werden Beispiele für notwendige Angaben nach einem Kita-, Schul- oder sonstigen Unfall beziehungsweise eine Schädigung nach dem sozialen Entschädigungsrecht aufgeführt und wie dies zu hinterlegen ist.

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Für das 3. Quartal 2026 gibt es verschiedene Änderungen, unter anderem zur elektronischen Ersatzbescheinigung, neuen Leistungen für Infusionstherapien, Liposuktion bei Lipödem, Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab und mehr. In unserem Infoletter finden Sie alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengestellt.

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Zum 1. April 2026 wurde das Lungenkrebs-Screening als Angebot für starke Raucher und ehemalige Raucher eingeführt. Entsprechende gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 50 bis 75 Jahren haben einen Anspruch auf eine Niedrigdosis-Computertomographie. Die Zuweisung erfolgt durch Allgemeinmediziner, Internisten und Arbeitsmediziner. Nähere Informationen finden Sie hier.

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Medizinischer Dienst Sachsen‑Anhalt und KVSA ermöglichen den papierlosen Austausch von Befundanfragen der Krankenkassen gem. § 275 SGB V. Praxen können den Weiterleitungsbogen sowie zur Befundanfrage erforderliche vereinbarte Vordrucke mit den Krankenkassen und Behandlungsunterlagen elektronisch über KIM per eArztbrief an den Medizinischen Dienst senden. Dadurch entfällt der postalische Versand.

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Für Arznei- und Heilmittel wurden für das Jahr 2026 neue Richtgrößen vereinbart. Im Rahmen der Verhandlungen mit den Krankenkassen wurden diese stärker an die Versorgungsrealität angepasst, was teilweise zu Absenkungen führt. Dabei nähern sich die Richtgrößen dem Niveau in anderen KV-Bereichen. Alles Wichtige zum Thema finden Sie hier übersichtlich aufbereitet.

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Die Abrechnungsstelle Halle der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt ist zum 1. Februar 2026 mit der Geschäftsstelle Halle der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in den Erich-Neuß-Weg 1, 06120 Halle (Saale) gezogen. Hier gibt es auch Räumlichkeiten für Beratungen und Veranstaltungen. Bei Abrechnungsfragen erhalten Sie weiterhin Hilfe unter Telefon 0391 627-8000 oder E-Mail abrechnung@kvsa.de.

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Sogenannte sonstige Produkte zur Wundbehandlung sind im Rahmen einer Übergangsregelung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur verordnungsfähig, wenn sie bereits vor dem 2. Dezember 2020 GKV-Leistungen waren. Diese Übergangsregelung wird nach zwischenzeitlicher Verzögerung mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege bis 31. Dezember 2026 verlängert.

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Für Praxen und MVZ mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro gelten ab sofort strengere Vorgaben für die Stärkung der Cybersicherheit. Grund ist das neue Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie. Wen es betrifft und was zu beachten ist, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer PraxisInfo zusammengefasst.

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Aufgrund der sich in Sachsen-Anhalt weiter ausbreitenden aviären Influenza H5N1 – die sogenannte Vogelgrippe – hat das Landesamt für Verbraucherschutz eine Handreichung für Ärzte herausgegeben. Diese listet Empfehlungen auf, wie im H5N1-Verdachtsfall zu verfahren ist, welche Maßnahmen bei Verdachtsfall, Sonderfall und bestätigten Fall einzuleiten sind, wann das Gesundheitsamt zu informieren ist.

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Eine gut geschützte Praxis-IT beugt vielen Gefahren vor, die durch Cyberangriffe oder Systemausfälle entstehen können. Als Teil ihrer Informationsoffensive zur IT-Sicherheit bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung jetzt im KBV-Fortbildungsportal eine Online-Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten an. Diese vermittelt Wissen zum Schutz der Praxen vor Cyberkriminalität und gibt Tipps.

 

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