Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Zulassung

Zulassung zur vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Tätigkeit

Voraussetzung, um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu können, ist die Zulassung als Vertragsarzt bzw. Vertragspsychotherapeut.

Erfahren Sie mehr auf unseren Seiten zu den Praxisausschreibungen, zum Erwerb der Zulassung bzw. zum Zulassungsverfahren, zu den Terminen des Zulassungsausschusses sowie zum Zulassungsausschuss selbst. Unter den Rubriken Arzt, Psychotherapeut, MVZ und Ermächtigung finden Sie alle Unterlagen, die Sie für die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung benötigen.

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