Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) umfasst Maßnahmen, die die Qualität medizinischer Leistungen in ambulanten und stationären Einrichtungen je Bundesland messen, vergleichen und wenn nötig, optimieren. Dies betrifft einerseits Leistungen, die sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich angeboten werden als auch Leistungen, deren Behandlung sektorenübergreifend erfolgt. Ziel ist es, gemeinsame Qualitätsstandards zu ermitteln, zu verwirklichen und einrichtungsübergreifend Transparenz zu schaffen.
Rechtliche Grundlage
Der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung liegt seit dem 1. Januar 2019 die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zugrunde. Sie löste die bis dahin geltende Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) als Rechtsgrundlage für die sQS-Verfahren ab. Die DeQS-RL beinhaltet allgemeine Rahmenbedingungen und themenspezifische Regelungen zu ausgewählten Qualitätssicherungsverfahren.
Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
Für die Entwicklung und Durchführung von Verfahren zur Messung, Verzahnung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität im ambulanten und stationären Bereich ist das Institut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (IQTIG) gemäß § 137a SGB V vom G-BA beauftragt worden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind damit beauftragt, die Umsetzung der Qualitätssicherungsverfahren sowohl technisch als auch durch die Bereitstellung von Informationen für die Leistungserbringer zu unterstützen.
Datenerhebung- und Auswertung:
Allgemeine Informationen:
G-BA: Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
KBV: Qualitätssicherung (Sektorenübergreifend)
Weitere Informationen zu den bestehenden QS-Verfahren:
"Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie"
"Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen"