Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) umfasst Maßnahmen, die die Qualität medizinischer Leistungen in ambulanten und stationären Einrichtungen messen und vergleichen sollen. Wenn erforderlich werden Maßnahmen zur Optimierung ergriffen.

Dies betrifft Leistungen,

  • die sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich angeboten werden
  • sowie Leistungen, deren Behandlung sektorenübergreifend erfolgt.

Ziel ist es, gemeinsame Qualitätsstandards zu ermitteln, zu verwirklichen und einrichtungsübergreifend Transparenz zu schaffen.

Ambulant tätige Ärzte sind an den drei folgenden Verfahren beteiligt:

  • Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)
  • Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperativer Wundinfektionen (QS WI)
  • Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)

Zum 1. Januar 2019 hat die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Quesü-Richtlinie abgelöst. Die DeQS-RL beinhaltet allgemeine Rahmenbedingungen und themenspezifische Regelungen zu den ausgewählten Qualitätssicherungsverfahren.

Inkrafttreten:  1. Januar 2016

Beteiligte Ärzte: Das sQS-Verfahren betrifft alle invasiv tätigen Kardiologen, die Leistungen nach der GOP 34291 gegenüber der KV abrechnen.

Inhalt: Jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention wird bei gesetzlich versicherten Patienten nach den Kriterien der DeQS-RL elektronisch dokumentiert.

Datenerhebung und -auswertung:

  • Die erhobenen Daten ambulanter Eingriffe werden über die entsprechende Praxissoftware an die Datenannahmestelle (KVSA) übermittelt
  • Die KVSA pseudonymisiert die Daten und leitet diese an die Bundesauswertungsstelle weiter.
  • Die Bundesauswertungsstelle wertet die Daten anhand von Indikatoren aus, die unterschiedliche Behandlungsschritte und den weiteren Krankheitsverlauf abbilden.

Neu! Patientenbefragung: Patienten, die ab dem Monat Juli 2022 eine entsprechende UNtersuchung erhalten haben, werden vom IQTIG angeschrieben und zu Ihren Erfahrungen befragt.

Inkrafttreten:  1. Januar 2017

Beteiligt sind operierende Ärzte in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren, OP-Zentren und Krankenhäusern der folgenden Fachgebiete:

  • Chirurgie/Allgemeinchirurgie
  • Gefäßchirurgie
  • Viszeralchirurgie
  • Plastische Chirurgie
  • Urologie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Gynäkologie und Geburtshilfe

Inhalt:
Im Rahmen einer jährlichen Einrichtungsbefragung sind Angaben zum Hygiene- und Infektionsmanagement auf Grundlage der DeQS-RL zu machen. Die betreffenden Ärzte werden über die KVSA informiert, da sich die Dokumentationspflicht aufgrund abgerechneter sog. Tracer-Eingriffe ergibt.

Ziel:
Das Ziel besteht darin, die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer zur Vermeidung nosokomialer Infektionen, insbesondere postoperativer Wundinfektionen, fachgebietsübergreifend zu messen, zu vergleichen und zu bewerten.

Datenerhebung und -auswertung:
Mit einem webbasierten Fragebogen, der über das KVSA-online-Portal erreichbar ist, können die Ärzte die Dokumentation ausfüllen. Im Ergebnis der Befragung erhalten die Praxen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Vergleich zu anderen Einrichtungen.

Inkrafttreten:  1. Januar 2020

Beteiligte Ärzte: Ärzte, die ambulante oder teilstationäre Dialysen durchführen

Inhalt: Die Durchführung der Dialyse wird bei gesetzlich versicherten Patienten nach den Kriterien der DeQS-RL elektronisch dokumentiert.

Ziel: Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz sowohl durch die Beurteilung der Versorgungsqualität ambulant oder teilstationär durchgeführter Dialysen als auch der Versorgungsqualität im Krankenhaus erbrachter Nierentransplantationen sowie Pankreastransplantationen.

Datenerhebung und -auswertung:

  • Die erhobenen Daten werden über die entsprechende Praxissoftware an die Datenannahmestelle (KVSA) übermittelt
  • Die KVSA pseudonymisiert die Daten und leitet diese an die Bundesauswertungsstelle weiter.
  • Die Bundesauswertungsstelle wertet die Daten anhand von Indikatoren aus, die unterschiedliche Behandlungsschritte und den weiteren Krankheitsverlauf abbilden.

Ansprechpartner

Aniko Kálmán

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