Langzeit-EKG-Rekorder mit AOK Sachsen-Anhalt
Vertrag über die besondere Versorgung gem. § 140a SGB V zur Früherkennung von Herzrhythmusstörungen durch den Einsatz externer Langzeit-EKG-Rekorder
Vertrag über die besondere Versorgung gem. § 140a SGB V zur Früherkennung von Herzrhythmusstörungen durch den Einsatz externer Langzeit-EKG-Rekorder