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Zugelassener Vertragsarzt

Der zugelassene Vertragsarzt in Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft erhält mit Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit Zugangsdaten für das Mitgliederportal KVSAonline wie folgt zur Verfügung gestellt:

  1. vertretende Befugnisse für den persönlichen Zugang
  2. vertragsärztliche Befugnisse für den persönlichen Zugang
  3. einen zusätzlichen Praxiszugang mit separaten Zugangsdaten und verwaltenden Befugnissen, der auch von den nichtärztlichen Praxisangestellten genutzt werden kann
  4. weitere vertretende oder verwaltende Befugnisse können (nicht-)ärztlichen Mitarbeitern nach abgegebener Vollmacht erteilt werden, soweit dies nicht bereits durch den Praxiszugang (3.) erledigt ist