Zugelassener Psychotherapeut
Der zugelassene Psychotherapeut in Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft erhält mit Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit Zugangsdaten für das Mitgliederportal KVSAonline wie folgt zur Verfügung gestellt:
- vertretende Befugnisse für den persönlichen Zugang
- vertragsärztliche Befugnisse für den persönlichen Zugang
- bei Bedarf einen zusätzlichen Praxiszugang mit separaten Zugangsdaten und verwaltenden Befugnissen, der auch von den nichtärztlichen Praxisangestellten genutzt werden kann
- weitere vertretende oder verwaltende Befugnisse können (nicht-)therapeutischen Mitarbeitern nach abgegebener Vollmacht erteilt werden