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Zugelassener Psychotherapeut

Der zugelassene Psychotherapeut in Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft erhält mit Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit Zugangsdaten für das Mitgliederportal KVSAonline wie folgt zur Verfügung gestellt:

  1. vertretende Befugnisse für den persönlichen Zugang
  2. vertragsärztliche Befugnisse für den persönlichen Zugang
  3. bei Bedarf einen zusätzlichen Praxiszugang mit separaten Zugangsdaten und verwaltenden Befugnissen, der auch von den nichtärztlichen Praxisangestellten genutzt werden kann
  4. weitere vertretende oder verwaltende Befugnisse können (nicht-)therapeutischen Mitarbeitern nach abgegebener Vollmacht erteilt werden