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Ermächtigtes Institut

Die ermächtigten Institute erhalten mit Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit Zugangsdaten für das Mitgliederportal KVSAonline wie folgt zur Verfügung gestellt:

  1. Mit Einreichung des Formulars Abforderung der vertretenden Befugnisse erhalten die vertretungsberechtigte(n) Person(en) oder Organ(e) der Trägergesellschaft des Instituts die vertretenden Befugnisse.
  2. Der ärztliche Leiter erhält erstmalig mit Aufnahme der Tätigkeit des Instituts bzw. bei Neubestellung des ärztlichen Leiters nach feststellendem Beschluss des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt die vertragsärztliche Befugnis.
  3. Ein zusätzlicher Praxiszugang mit separaten Zugangsdaten und verwaltenden Befugnissen, der auch von den nichtärztlichen Praxisangestellten genutzt werden kann, wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.
  4. Weitere vertretende oder verwaltende Befugnisse können (nicht-)ärztlichen oder nichttherapeutischen Mitarbeitern nach abgegebener Vollmacht erteilt werden.