Ermächtigter Arzt und Psychotherapeut
Der ermächtigte Arzt und Psychotherapeut erhält mit vom Zulassungsausschuss festgelegten Fristbeginn:
- vertretende Befugnisse für den persönlichen Zugang
- vertragsärztliche Befugnisse für den persönlichen Zugang
- einen zusätzlichen Praxiszugang mit separaten Zugangsdaten und verwaltenden Befugnissen, der auch von dem nichtärztlichen Personal genutzt werden kann
- weitere vertretende oder verwaltende Befugnisse können (nicht-)ärztlichen oder nichttherapeutischen Mitarbeitern nach abgegebener Vollmacht erteilt werden