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Ermächtigter Arzt und Psychotherapeut

Der ermächtigte Arzt und Psychotherapeut erhält mit vom Zulassungsausschuss festgelegten Fristbeginn:

  1. vertretende Befugnisse für den persönlichen Zugang
  2. vertragsärztliche Befugnisse für den persönlichen Zugang
  3. einen zusätzlichen Praxiszugang mit separaten Zugangsdaten und verwaltenden Befugnissen, der auch von dem nichtärztlichen Personal genutzt werden kann
  4. weitere vertretende oder verwaltende Befugnisse können (nicht-)ärztlichen oder nichttherapeutischen Mitarbeitern nach abgegebener Vollmacht erteilt werden

Vollmacht personenbezogene Befugnisse