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Psychotherapie

Rechtsgrundlage

Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung.
(Psychotherapie-Vereinbarung)

Fachliche Qualifikation für die Einzel- und Gruppenbehandlung von Erwachsenen

  • Facharztanerkennung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und
    • Weiterbildungszeugnisse, die eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemischer Therapie bei Erwachsenen als Einzel- und als Gruppentherapie belegen
    • Für die analytische Psychotherapie ist darüber hinaus die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse erforderlich.
  • Psychologischer Psychotherapeut mit dem Fachkundenachweis in
    • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
    • Verhaltenstherapie oder
    • systemische Therapie oder
    • Psychoanalyse
  • Fachpsychotherapeut mit der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Psychotherapie für Erwachsene und der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung
    • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
    • Verhaltenstherapie oder
    • systemtische Therapie oder
    • Psychoanalyse

Fachliche Qualifikation für die Einzel- und Gruppenbehandlung von Kindern und Jugendlichen

  • Facharztanerkennung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder
  • Facharztanerkennung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie und
    • Weiterbildungszeugnisse, die eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen als Einzel- und als Gruppentherapie belegen.
    • Für die analytische Psychotherapie ist darüber hinaus die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse erforderlich.
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit dem Fachkundenachweis in
    • Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder
    • Verhaltenstherapie oder
    • Systemischer Therapie oder
    • Psychoanalyse
      oder
  • Fachpsychotherapeut mit der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche und der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung
    • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
    • Verhaltenstherapie oder
    • systemische Therapie oder
    • Psychonanalyse

Sofern Gruppentherapie nicht Bestandteil der Weiterbildung war, wird die Genehmigung nur für den Bereich der Einzeltherapie erteilt.

Ansprechpartner

Silke Brumm

0391 627-7447
0391 627-8436

Psychotherapie bei Erwachsenen

Psychotherapie bei Kindern

Übende und suggestive Techniken