Psychotherapie
Rechtsgrundlage
Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung.
(Psychotherapie-Vereinbarung)
Fachliche Qualifikation für die Einzel- und Gruppenbehandlung von Erwachsenen
- Facharztanerkennung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
- Facharztanerkennung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie oder
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und
- Weiterbildungszeugnisse, die eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemischer Therapie bei Erwachsenen als Einzel- und als Gruppentherapie belegen
- Für die analytische Psychotherapie ist darüber hinaus die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse erforderlich.
- Psychologischer Psychotherapeut mit dem Fachkundenachweis in
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
- Verhaltenstherapie oder
- systemische Therapie oder
- Psychoanalyse
- Fachpsychotherapeut mit der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Psychotherapie für Erwachsene und der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
- Verhaltenstherapie oder
- systemtische Therapie oder
- Psychoanalyse
Fachliche Qualifikation für die Einzel- und Gruppenbehandlung von Kindern und Jugendlichen
- Facharztanerkennung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder
- Facharztanerkennung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie und
- Weiterbildungszeugnisse, die eine Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen als Einzel- und als Gruppentherapie belegen.
- Für die analytische Psychotherapie ist darüber hinaus die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse erforderlich.
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit dem Fachkundenachweis in
- Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder
- Verhaltenstherapie oder
- Systemischer Therapie oder
- Psychoanalyse
oder
- Fachpsychotherapeut mit der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche und der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder
- Verhaltenstherapie oder
- systemische Therapie oder
- Psychonanalyse
Sofern Gruppentherapie nicht Bestandteil der Weiterbildung war, wird die Genehmigung nur für den Bereich der Einzeltherapie erteilt.