Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Kinderschutz

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Silke Brumm

Aktuelles

Kampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern

- Kostenfreies Infomaterial für Praxen

"Schieb den Gedanken nicht weg" - die aktuelle bundesweite Aufklärungskampagne soll dafür sensibilisieren, dass Kinder und Jugendliche vor allem im eigenen, vertrauten Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind – nicht nur in Institutionen. Praxen können die Aktion der Missbrauchsbeauftragten des Bundes und des Bundesfamilienministeriums unterstützen und kostenfrei Plakate und weitere Informationsmaterialien bestellen. Mit kontrastiven, irritierenden Aussagen wie: „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ oder „Mach niemandem die Tür auf! – Und wenn die Gefahr schon drinnen ist?“ stellt die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster in Frage und weist auf die Gefahr von sexueller Gewalt im persönlichen Umfeld hin. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen.

Kinderschutz

Vernachlässigung, körperliche Misshandlung und sexueller Missbrauch: Gewalt gegen Kinder kann verschiedene Formen annehmen. Diese zu erkennen, darauf zu reagieren und den rechtlichen Vorgaben gemäß zu handeln, sind zentrale ethische Normen innerhalb der Therapieentscheidung. Ärzte sind Schlüsselpersonen im Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen und in der Lage, Anzeichen frühzeitig zu identifizieren und den Kindern geeignete Hilfe zukommen zu lassen.

Vorrangig gilt es, der Frage nachzugehen: Was braucht das Kind? Der ärztliche Verantwortungsbereich liegt dabei darin, Risikofaktoren zu erkennen und über Hilfen, Angebote und Möglichkeiten Bescheid zu wissen.

Eine Handlungsempfehlung und eine Zusammenfassung hinsichtlich der Befugnisse, Ansprüche und Pflichten der Berufsgeheimnisträger geben einen Überblick.

Handlungsempfehlungen

►Übersicht Befugnisse, Ansprüche, Pflichten
 

Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Wenn ein Verdacht besteht, sind die Jugendämter bzw. Koordinierungsstellen Kinderschutz und Frühe Hilfen Ansprechpartner.

Meldebogen Kinderschutz Magdeburg

Beratungsanfrage

►Anonyme Fallberatung im Kinderschutz
 

Kinderschutzleitlinie

Die S3+ Leitlinie wurde im Februar 2019 durch die AWMF (Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlichen Medizinischen Fachangestellten e.V.) veröffentlicht. Die Kinderschutzleitlinie hilft Kindern und Jugendlichen, Personensorgeberechtigten sowie Akteuren aller Fachrichtungen und Professionen, die in Kontakt mit Kindern sind, den Kinderschutz zu verstehen.

Folgende Dokumente wurden bereitgestellt:

  1. Informationen für Kinder und Jugendliche im lesefähigen Alter (Patientenversion)
  2. Professionsspezifische Aufklärungsbögen (für das Gespräch mit Kindern und Jugendlichen) mit dem Ziel, dass Kinder und Jugendliche die Vorgehensweise der Fachkräfte verstehen und ihre Fragen äußern können
  3. Kitteltaschenkarten für Hämatome und den § 4 KKG

Die Unterlagen sind zu finden unter

Die App "Kinder schützen" mit dem Namen Pilani ist bereitgestellt - www.pilani.de     

Pilani hilft Kindern und Jugendlichen mit Missbrauchs- oder Misshandlungserfahrungen, ihre Erlebnisse altersgerecht zu verstehen und selbstständig Kontakt zu unterstützenden Ansprechpartnern zu finden.
 

"Kein Kind alleine lassen"

Eine Initiative des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Unter www.kein-Kind-alleine-lassen.de sind zahlreiche Informationen, Flyer und Broschüren zur aktuellen Initiaive zu finden.

Ansprechpartner

Silke Brumm