Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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PET, PET/CT

Ansprechpartner

Sandy Fricke

PET, PET/CT

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur diagnostischen Positronenemissionstomographie, diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (Qualitätssicherungs-Vereinbarung PET, PET/CT)

Abrechenbare EBM-Nummern:

PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie

  • 34700 - bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
  • 34701 - mit diagnostischer CT

PET von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie

  • 34702 - bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
  • 34703 - mit diagnostischer CT

Antragsberechtigung:

  • Fachärzte für Nuklearmedizin
  • Fachärzte für Radiologie (sofern nach der entsprechenden Weiterbildungsordnung die Berechtigung besteht, PET zu erbringen)

Fachliche Qualifikation:

durch Urkunden, Zeugnisse und Bescheinigungen nachzuweisen:

  • Selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 1000 PET-Untersuchungen zu onkologischen Fragestellungen unter Anleitung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung, auch ohne Anleitung, wenn die PET-Untersuchungen im Rahmen einer nuklearmedizinischen Weiterbildungsstätte für Nuklearmedizin erbracht wurden
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Einordnung der PET-Befunde in den diagnostischen Kontext anderer bildgebender Verfahren (z.B. CT oder MRT)
  • Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der Computertomographie nach der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß´§ 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie oder Kooperation mit einem Facharzt für Radiologie, der die Genehmigung für die CT besitzt.

Ansprechpartner

Sandy Fricke