Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Spezialisierte geriatrische Diagnostik

Ansprechpartner

Anke Rößler

Spezialisierte geriatrische Diagnostik

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik)

Abrechenbare EBM-Ziffern:

  • 30981 – Abklärung vor Durchführung eines spezialisierten Assessments
  • 30984 – weiterführendes geriatrisches Assessment nur auf Überweisung
                 nach Abklärung
  • 30985 – Fortsetzung Assessment über 60 Minuten
                 Zuschlag je weitere vollendete 30 Minuten, bis zu zweimal im 
                 Krankheitsfall
  • 30986 – Fortsetzung Assessment über 120 Minuten
                 Zuschlag je weitere vollendete 30 Minuten, bis zu zweimal im 
                 Krankheitsfall

Fachliche Befähigung:

  •  Berechtigung zum Führen einer Facharztbezeichnung im Gebiet „Innere 
     Medizin“, „Allgemeinmedizin (Hausarzt)“, „Neurologie“, „Psychiatrie und
     Psychotherapie“ mit der Schwerpunktbezeichnung „Geriatrie“ oder
  •  Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Innere Medizin und
     Geriatrie“ oder
  •  Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Geriatrie“

Alternative fachliche Anforderungen:

  • Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung im Gebiet „Innere Medizin“, „Allgemeinmedizin (Hausarzt)“ oder „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ und
  • im Jahr vor Antragstellung Behandlung von 100 Patienten entsprechend
    § 2 der Vereinbarung nach § 118a SGB V und
  • besondere geriatrische Qualifikation mit einem Umfang von 160 Stunden und
  • fünf Jahre vertragsärztliche Berufserfahrung und
  • Nachweis einer ärztlichen Tätigkeit von 12 Monaten in einer medizinisch-geriatrischen Einrichtung unter Anleitung eines Geriaters oder eines Arztes, der die fachlichen Genehmigungsvoraussetzungen unter abgeschlossener Ableistung der 12-monatigen Tätigkeit erfüllt. Der Nachweis gilt auch dann als erbracht, wenn eine mindestens 6-monatige Tätigkeit nachgewiesen wurde und der Arzt sich verpflichtet, in den folgenden 4 Jahren nach Genehmigungserhalt die restliche Zeit zu absolvieren.

Zusätzliche Anforderungen:

  • Kooperation mit weiteren Berufsgruppen (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden)
  • zwei Mal jährlich multiprofessionelle Qualitätszirkel zu geriatrischen Themen
  • regelmäßig Schulungen der Praxismitarbeiter:innen
  • patientenorientierte Fallbesprechungen mit Beteiligung der eingebundenen Berufsgruppen
  • räumliche Ausstattung: behindertengerecht, Barrierefreiheit ist anzustreben

Ansprechpartner

Anke Rößler