Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Invasive Kardiologie

Ansprechpartner

Sandy Fricke

Invasive Kardiologie

Rechtsgrundlage:

Voraussetzungen gem. § 135 Abs.2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) vom 03.09.1999 

Abrechenbare EBM-Nummern:

  • 34291 - Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie
  • 34292 - Zuschlag

Antragsberechtigung:

  • Schwerpunktbezeichnung "Kardiologie"

Fachliche Qualifikation:

Zum Nachweis werden Zeugnisse und Bescheinigungen benötigt, die folgendes bestätigen:

  • eine 3-jährige kontinuierliche ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung
  • Selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 1000 diagnostischen Katheterisierungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten 4 Jahre vor der Antragstellung sowie
    von 300 therapeutischen Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Antragstellung
  • Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung

Zusätzliche Anforderungen:

Anforderungen bez. Organisation, Nachbetreuung, Dokumentation sowie apparative Voraussetzungen

Ansprechpartner

Sandy Fricke