Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Dialyse

Ansprechpartner

Annett Irmer

Dialyse

Rechtsgrundlage:

  1. Vereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren
  2. Anlage 9.1 zu den Bundesmantelverträgen
  3. Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse  

Antragsberechtigung:

Fachärzte für

  • Innere Medizin / Nephrologie
  • Kinder- und Jugendmedizin

Fachliche Qualifikation:

Fachärze für Kinderheilkunde ohne den Schwerpunkt Nephrologie müssen folgende Nachweise durch Vorlage von Zeugnissen erbringen:

  • selbständige Durchführung von mindestens 1.000 Dialysebehandlungen unter Anleitung. Davon: 
    - mindestens 250 Hämodialysen
    - mindestens 250 Peritonealdialysen
  • eine mindestens 24-monatige ständige Tätigkeit in der pädiatrischen Nephrologie unter Anleitung. Davon
    - eine mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der Dialyse unter Anleitung

Die aufgeführten Tätigkeiten sind unter Anleitung bei einem zur Weiterbildung für das Gebiet Kinderheilkunde berechtigten Arzt zu erbringen.

  • Teilnahme an einem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Qualitätssicherung:

Rechtsgrundlage: Qualitätssicherungs-Richtlinie-Dialyse gem. §§ 136 und 136a SGB V

Ansprechpartner

Annett Irmer