Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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2. Quartal 2022

Honorarverteilung 2. Quartal 2022

Hinweise zu Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zum 1. April 2022

Die Vertreterversammlung der KVSA hat in ihrer Sitzung am 23. Februar 2022 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab dem 2. Quartal 2022 beschlossen. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf einen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses der mit Wirkung zum 01. Januar 2022 Gebührenordnungspositionen für die Arztgruppen des haus- und fachärztlichen Versorgungsbereichs zur Abbildung der gestiegenen Hygienekosten, die für alle Arztgruppen als Zuschlag zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen gewährt werden, definiert. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Entfernung der Regelung zur Anwendung des Simulationsfaktors zum 2. Quartal 2022 sowie auf die Korrektur der Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) um Leistungen in den TSVG-Konstellationen Offene Sprechstunde und Neupatienten.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Einführung von Vorwegabzügen zur Förderung der Vergütung von Hygienezuschlägen

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Aufnahme von Hygienezuschlägen bei Fällen mit direktem Patientenkontakt mit Wirkung zum 01.01.2022 beschlossen. Mit den für alle Fachgruppen einheitlichen Zuschlägen in Höhe von jeweils zwei Punkten (23 Cent), die über die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen (durch zusetzen durch die KVSA) erfolgen, soll der - insbesondere aufgrund der Regelungen des Infektionsschutzgesetztes und den daraus resultierenden Landeshygieneverordnungen (unabhängig von der Corona-Pandemie) – gestiegene allgemeine Hygieneaufwand berücksichtigt werden. Der von den Krankenkassen zusätzlich zur Verfügung gestellte Betrag zur Erhöhung der MGV wird im HVM der KVSA zielgerichtet einem dafür gebildeten versorgungsbereichsspezifischen Vorwegabzug (4.2.1.11) des haus- und fachärztlichen Versorgungsbereichs zugeführt, aus dem die Vergütung der Zuschläge erfolgt. Aufgrund des Inkrafttretens der EBM-Regelung zum 01.01.2022 wurde im HVM die Gültigkeit dieser Regelung rückwirkend ab dem 01.01.2022 beschlossen.

Entfernung der Regelungen zur Anwendung des Simulationsfaktors (SF) für die Auswirkungen des EBM ab dem 2. Quartal 2022

Der SF bildete die Leistungsmengenänderungen der verschiedenen Leistungsbereiche je Arztgruppe (AG), die durch die Änderungen der Bewertungen der Leistungen des EBM zum 1. April 2020 entstanden sind, ab. So wurde sichergestellt, dass die EBM-bedingten Effekte auch bei der Berechnung der Verteilungsvolumen, Vorwegabzüge und Fallwerte berücksichtigt wurden. Der SF wurde letztmalig auf das 1. Quartal 2022 angewendet. Für die nachfolgenden 2. bis 4. Quartale besteht keine Notwendigkeit einen SF zu berechnen, da die Auswirkungen der EBM-Änderung dann bereits in den Leistungsmengen der Vergleichsquartale des Jahres 2021 enthalten sind.

Korrekturverfahren zur Bereinigung der MGV um Leistungen in den TSVG-Konstellationen Offene Sprechstunde und Neupatient

Der Bewertungsausschuss hat Vorgaben zu einem Korrekturverfahren für die Abrechnungsquartale 3/21 bis 4/22 beschlossen, auf dessen Grundlage die MGV basiswirksam für jede Kassenärztliche Vereinigung zusätzlich zur bisher erfolgten Bereinigung nach § 87a Abs. 3 S. 7 SGB V zu bereinigen ist. Die Umsetzung erfolgt ab dem 3. Quartal 2022 über einen Abzug der Bereinigungsbeträge in den Arztgruppen, die Offene Sprechstunden anbieten und/oder die Neupatientenregelung anwenden können.