Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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2021

Honorarverteilung 2021

Die Honorarverteilung erfolgt auf der Grundlage des § 87b SGB V. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat im Benehmen mit den Krankenkassen den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu beschließen. Die von der Vertreterversammlung im Benehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen beschlossenen Honorarverteilungsmaßstäbe finden Sie unter dem jeweiligen Quartal.

Hinweis zur Berechnung der (Durchschnitts-)Fallzahlen der Arztgruppen und Ärzte zur Berechnung der RLV/QZV

Durch das Auslaufen der Bereinigungsvorgaben im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes werden die Fälle der TSVG-Konstellationen (TSS-Terminfall, TSS-Akutfall, Hausarztvermittlungsfall, offene Sprechstunde und Neupatient) nicht in die RLV/QZV eingerechnet. Diese werden entsprechend den spezifischen Definitionen komplett extrabudgetär und damit zum Preis des EBM vergütet. Somit belasten die in diesen Fällen erbrachten Leistungen Ihr RLV/QZV nicht und daher werden die Fälle der TSVG-Konstellationen auch nicht zur Berechnung der Höhe der RLV und QZV herangezogen. Insofern sinken die RLV-relevanten (Durchschnitts-)Fallzahlen der Praxen und Arztgruppen, die entsprechende TSVG-Konstellationen aufweisen, in unterschiedlichen Maße. Dies ist auch dadurch bedingt, dass nicht alle TSVG-Konstellationen in allen Arztgruppen vorkommen können. Bei der quartalsweisen Veröffentlichung der RLV/QZV- Fallwerte und der Durchschnittsfallzahlen der Arztgruppen spiegelt sich das entsprechend wider. So sind die Bereinigungsvorgeben für die TSS-Konstellationen TSS- und Hausarztvermittlungsfall bereits im 2. Quartal 2020, für die offenen Sprechstunden und Neupatienten zum 1. September 2020 (dies sind die umfangreichsten Konstellationen) ausgelaufen. Die Bereinigung zum TSS-Akutfall wird zum 1. Januar 2021 auslaufen.

Die bis zum 31.12.2020 im fachärztlichen versorgungsbereich geltende Fallzahlzuwachsbegrezungsregelung wurde mit wirkung zum 1. Januar 2021 aufgehoben und gilt somit nicht mehr.