Früherkennung - Kinder und Jugendliche
Früherkennungsuntersuchungen Kinder und Jugendliche
Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2
Die Vereinbarungspartner wollen gemeinsam der besonderen Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen gerecht werden und bieten deshalb eine qualitativ hochwertige präventive Versorgung an. Ziel ist es dabei, die Entwicklung von Kindern früh und nachhaltig zu fördern, um mögliche Entwicklungsstörungen zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegenwirken zu können.
Techniker Krankenkasse
- Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
- Einschreibung Versicherte Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 ab 25.05.2018
- Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
- Einschreibung Versicherte Früherkennungsuntersuchung J2 ab 25.05.2018
- Teilnahmeerklärung Arzt
- Zusatzvereinbarung U10, U11
- Zusatzvereinbarung J2
Knappschaft
- Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
- Teilnahmeerklärung Versicherte U10, U11 ab 25.05.2018
- Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
- Teilnahmeerklärung Versicherte J2 ab 25.05.2018
- Teilnahmeerklärung Arzt
- Zusatzvereinbarung U10, U11
- Zusatzvereinbarung J2