ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt
ist solange gegeben, wie die Fragestellung noch relevant ist. Überweisungen, die in einem Quartal ausgestellt sind und in einem nachfolgenden Quartal vorgelegt werden, behalten demnach ihre Gültigkeit.
ist notwendig für erforderliche diagnostische oder therapeutische ambulante vertragsärztliche Leistungen durch einen anderen Arzt/Praxis/MVZ gemäß § 24 Bundesmantelvertrag
ist auch dann zu verwenden, wenn der Vertragsarzt eine ambulante Operation im Krankenhaus oder eine ambulante spezialärztliche Behandlung gem. § 116b SGB V veranlasst
kann i.d.R. nur dann ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versichertennachweis vorliegt
kann für stationär durchgeführte Leistungen nicht ausgestellt werden. Für stationär oder teilstationär zu erbringende Leistungen ist ausschließlich ein Einweisungsschein zu verwenden.
ist auszustellen für ambulant durchzuführende Leistungen im Krankenhaus. Die Ausstellung eines Einweisungsscheines (auch bei Anforderung durch das Krankenhaus) ist in diesem Fall nicht zulässig
Überweisungsformular kann nach Ablauf von 4 Quartalen datenschutzrechtlich vernichtete werden