Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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112

Lebensbedrohliche Erkrankungen - 112

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Atemstillstand, starken Blutungen, einem Unfall oder anderen schweren Verletzungen oder wenn schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu verständigen. Der Notarzt leitet vor Ort notwendige Maßnahmen ein und übernimmt dann den Transport des Patienten in eine Klinik, in der die weitere Behandlung erfolgt. Im Rettungsdienst ist eine Hilfsfrist vorgegeben. Sie beträgt in der Regel für die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens zwölf und bis zum Eintreffen des Notarztes 20 Minuten.