Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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EMDR

Ansprechpartner

Silke Brumm

EMDR als Methode der Therapie Posttraumatischer Belastungsstörungen bei Erwachsenen

Rechtsgrundlage:

Anlage 1 der Richtlinien über die Durchführung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Richtlinien) in Verbindung mit § 5 Abs. 8 und § 6 Abs. 7 der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung)


Abrechenbare EBM-Ziffern: 

EMDR kann sowohl in verhaltenstherapeutische als auch tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Behandlungspläne eingebunden werden. Es ergeben sich keine gesondert abrechenbaren EBM-Ziffern. 

Antragsberechtigte:

  • Ärztliche Psychotherapeuten
  • Psychologische Psychotherapeuten

Zusätzliche Anforderungen:

Zeugnisse und Bescheinigungen über

- mindestens 40 Stunden eingehender Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMB und

- mindestens 40 Stunden Einzeltherapie

  • mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten,
  • unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR

Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Weiterbildungsstätten erworben worden sein.

Ansprechpartner

Silke Brumm