Digitale Gesundheitsanwendungen
Digitale Gesundheitsanwendungen
Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten Diagitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen.
Verordnung von DiGA zulasten der GKV
Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps oder webbasierte Anwendungen, die dazu bestimmt sind, die Erkennung, Überwachung, Linderung und Behandlung von Krankheiten zu unterstützen.
PRO-Artikel der Ausgabe 11/2020 der KVSA
Verordnungsfähige DiGA
Apps oder webbasierte Anwendungen müssen nach entsprechender Bewertung im Verzeichnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), gelistet sein. Das Verzeichnis wird laufend aktualisiert.