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Elektronischer Arztbrief (eAB)

Anwendungen der TI

Der elektronische Arztbrief ist eine datenschutzgerechte, komfortable Alternative zu Fax und insbesondere schneller und kostengünstiger als die Briefpost. Ärzte und Psychotherapeuten können eArztbriefe direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Waren eArztbriefe bislang eine freiwillige Anwendung, macht der Gesetzgeber sie nun zur Pflicht: Praxen müssen nach einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit seit 1. März 2024 über eine aktuelle und von der KBV zertifizierte Software für die Erstellung von elektronischen Arztbriefen verfügen.

eArztbriefe digital versenden

Elektronische Arztbriefe können den Arbeitsalltag in Praxen enorm erleichtern. Bisher notwendige Arbeitsschritte wie Ausdrucken oder Scannen entfallen und Medienbrüche werden vermieden. Wie komfortabel die Anwendung zu bedienen ist, hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie gut der PVS-Anbieter das eArztbrief-Modul in seiner Software integriert hat.

Das Erstellen eines eArztbriefes unterscheidet sich nur wenig von einem Papier-Arztbrief. Er wird, wie bisher auch, im Praxisverwaltungssystem erstellt. Zum Versand muss dann nur noch die KIM-Adresse der empfangenden Praxis eingetragen werden und der Brief elektronisch mit dem eHBA signiert werden. Der eArztbrief wird wie eine E-Mail verschickt, nur dass die Übermittlung dabei verschlüsselt erfolgt.

eArztbriefe empfangen und verarbeiten

Nach Eingang eines eArztbriefs im KIM-Postfach wird dieser automatisch entschlüsselt und der jeweiligen Patientenkartei zugeordnet. Ob ein eArztbrief in der Patientenakte gespeichert werden soll obliegt dann der Praxis. Der Abruf von eArztbriefen kann so eingestellt werden, dass er automatisch erfolgt, ein manueller Abruf ist jederzeit möglich.

  • Anschluss an die TI
  • E-Health-Konnektor-Update (PTV 3) 
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur
  • KIM-Dienst

Praxen, die noch kein eArztbrief-Modul installiert haben, sollten sich bei ihrem PVS-Hersteller erkundigen, ob das Modul verfügbar ist und wie es installiert werden kann. Mitunter ist bei der Einrichtung die Hilfe eines Dienstleisters vor Ort notwendig. 

Mit eArztbriefen werden digitalisierte Informationen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Laborberichte, Medikationspläne verschlüsselt versendet und empfangen. Nur im eArztbrief werden strukturierte Patientendaten in einer xml-Datei mitversandt (mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum). Damit wird eine Übernahme der Behandlungsdaten direkt in die jeweilige Patientenakte ermöglicht.

Die eNachricht, die auch über den Kommunikationsdienst KIM versendet wird, bietet dagegen die Möglichkeit kurze, einfache Nachrichten oder Informationen an eine Praxis, - mit oder ohne Anhang - datenschutzgerecht und schnell zu übermitteln. Diese enthält jedoch keine strukturierten Daten zur Übernahme in die Patientenakte.

Der Nachweis der technischen Einsatzbereitschaft bzw. zur Nutzbarkeit des eArztbriefs in der Praxis ist aktuell schon möglich und erfolgt per Selbsterklärung im KVSAonline Portal, im Menü „Dienste“ unter „Praxisausstattung“. Bisherige Meldungen werden berücksichtigt. Die tatsächliche Nutzung des eArztbriefs muss nicht nachgewiesen werden.

Praxen müssen nach einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit ab 1. März über eine aktuelle und von der KBV zertifizierte Software für die Erstellung von elektronischen Arztbriefen verfügen. Anderenfalls wird die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert. Fehlt bereits eine weitere notwendige Anwendung, wird gemäß gesetzlicher Regelung die TI-Pauschale vollständig nicht erstattet. Die Reduzierung der TI-Pauschale aufgrund dieser fehlenden Anwendung erfolgt ab 01. Juni 2024, sollte bis dahin keine Selbsterklärung im KVSAonline-Portal eingetragen sein.

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