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Diabetes mellitus - Vereinbarungen diabetischer Fuß

Bei Hinweisen auf ein vorliegendes diabetisches Fußsyndrom (mit Epithelläsion, Verdacht auf bzw. manifester Weichteil- oder Knocheninfektion bzw. Verdacht auf Osteoarthropathie) ist die Mitbehandlung in einer für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierten Einrichtungen erforderlich.

Im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes haben sich die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK gesund plus, der BKK Landesverband Mitte, die Ersatzkassen und die KNAPPSCHAFT auf einen überarbeiteten Leistungsinhalt der Vereinbarung zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß verständigt. Somit ist die Umsetzung und Abrechnung dieser Leistungen bei den benannten Krankenkassen ab 1. April 2025  identisch.

Ansprechpartner

Claudia Scherbath

0391 627-6236
0391 627-8249